Hallo Vera,
offensichtlich kann nach Einschätzung Ihres Rentenversicherungsträgers zur Zeit durch eine Teilhabeleistung Ihre geminderte Erwerbsfähigkeit nicht wiederhergestellt werden.
Unabhängig davon kann aber die gesetzliche Krankenversicherung medizinische Rehabilitationsleistungen erbringen, mit dem Ziel Behinderungen oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden, zu mindern, auszugleichen, Ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Ihre Folgen zu mildern.
Ich empfehle Ihnen daher, bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse den Antrag auf medizinische Rehabilitationsleistungen zu stellen.
Neben Ihrer Krankenkasse und Ihrem Rentenversicherungsträger stehen Ihnen bei Fragen zum Themenbereich Rehabilitation die Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation mit deren Beratungs- und Unterstützungsangebot zur Seite.
Unter der Internetseite
http://www.reha-servicestellen.de/internet/vdr/rhss.nsf/RHSSSearch?OpenForm
ist die für Sie zuständige Gemeinsamen Servicestellen der Rehabilitationsträger zu finden.