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Experten-Antwort

EU Rente,Kleingewerbe Altersrente

von Wisel03.11.2015 | 08:23
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3 Antworten

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Ich bin seit ca 19 Jahren volle EU Rentnerin habe volle 15 Jahre vorher gearbeitet.Ich möchte ein Kleingewerbe eröffnen, was ich von zu Hause erledigen kann. Kann ich mit jetzt 56 Jahren schon in normaler Rente gehen und was hätte ich in diesem Falle da an Abzügen meine Rente beträgt zur Zeit ca 800 Euro.Ich bitte sie um eine Antwort da es hier in der nähe leider kein Berater giebt.Mit freundlichen grüßen Wisel

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Wisel ,

der Jahrgang 1959 kann die Umwandlung einer alten Erwerbsunfähigkeitsrente in eine Altersrente wegen Schwerbehinderung frühestens mit 61 Jahren und 2 Monaten und einem Abschlag in Höhe von 10,8 % erhalten, abschlagsfrei wäre diese Rentenart erst mit 64 Jahren und 2 Monaten. Voraussetzung hierfür ist eine Schwerbehinderung von mindestens 50 % und eine Wartezeit von 35 Versicherungsjahren.

Für die Altersrente für langjährig Versicherte gilt ebenfalls eine Versicherungszeit von 35 Versicherungsjahren und die Vollendung des 63. Lebensjahres. Hier würde ein Abschlag von 11,4 % in die Rentenberechnung einfließen.

Abschlagsfrei wäre die Regelaltersrente, wobei die Umwandlung von Amts wegen mit Vollendung von 66 Jahren und 2 Monaten erfolgen würde.

Die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit während des Bezuges einer Rente wegen Erwerbsunfähigkeit , sollte dem Rententräger unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden. Nach den damaligen Richtlinien lag keine Erwerbsunfähigkeit vor, wenn eine selbständige Tätigkeit ausgeübt wurde. Insofern wäre eine Überprüfung Ihres Rentenanspruchs erforderlich.

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2 Antworten

=//=am 03.11.2015 | 09:13
Wie kommen Sie auf die Idee, dass Sie mit 56 Jahren schon Altersrente beziehen können? Sie sind wohl Jahrgang 1959, da ist frühestens die Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit 61 Jahren und 2 Monaten und 10,8 % Abschlag möglich. Aber auch nur dann, wenn Sie 35 Versicherungsjahre haben und mindestens 50 % schwerbehindert sind. Da Sie noch eine "alte" Erwerbsunfähigkeitsrente beziehen, müssen Sie die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit unbedingt der DRV melden. Denn Selbständige haben keinen Anspruch auf eine EU-Rente. Es würde dann geprüft, ob Sie einen Anspruch auf eine ERWERBSMINDERUNGSRENTE (mit Abschlag) haben.
Grokoam 03.11.2015 | 10:16
Wenn Sie volle 15 Jahre gearbeitet haben dann können Sie Natürlich sofort die volle Rente beantragen.
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