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Experten-Antwort

EU-Rentenantrag aus Selbständigkeit heraus möglich?

von tomtom03.02.2011 | 19:47
1537 Ansichten
2 Antworten

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Guten Abend, mich würde interessieren, ob man sich aus der Selbständigkeit (über Gründungszuschuss Arbeitsamt. Laufzeit 9 Monate) heraus einen EU-Rentenantrag stellen kann. Ich wäre also nicht krankgeschrieben oder so. Danke tom

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ein EU-Rentenantrag aus der Selbständigkeit heraus ist jederzeit möglich. Ob Sie krank geschrieben sind oder nicht, ist auch nicht maßgebend. Wenn Sie bzw. eventl. der behandelte Arzt der Meinung ist, dass Ihre Leistungsfähigkeit (bezogen auf Ihre Berufstätigkeit) infolge Krankheit oder Behinderung wesentlich eingeschränkt ist, dann sollten Sie einen Rentenantrag stellen. Vorab sollten Sie sich aber persönlich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln. Man kann Ihnen dort die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente (medizinische und versicherungsrechtliche) näher erläutern und bereits eine Aussage über die Höhe der Rente treffen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

W*lfgangam 03.02.2011 | 20:54
Hallo tomtom, neben den erst mal nachrangigen med. Voraussetzungen für die EM-Rente sind die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (Beiträge) vorrangig. Allgemein müssen Sie die Mindestversicherungszeit von 60 Monaten Beiträgen erfüllt haben - auf Ausnahmen davon gehe zunächst nicht ein ...Sie werden keine 20 mehr sein und grad erst eine Ausbildung beendet haben ;-) Wichtig ist weiterhin, dass Sie in den letzten 5 Jahren vor Feststellung einer Erwerbsminderung 36 Monate mit Pflichtbeiträgen haben müssen. Bestimmte Zeiten verlängern den 5-Jahres-Zeitraum in die Vergangenheit, so dass auch Pflichtbeiträge vor den letzten 5 Jahren noch mitzählen können. Schauen Sie auch in dieses Merkblatt: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Inhalt/0… Wenn dann noch Zweifel sind, konkret bei den Beratungsstellen zur Rentenversicherung nachfragen. 'Können' können Sie immer einen Antrag auf EM-Rente aus jeder Situation stellen - die Beitragsvoraussetzungen sollten allerdings erfüllt sein, sonst schickt man Sie bei den Antragaufnehmenden Stellen wieder nach Hause. Und ja, füllen Sie die Vordrucke nicht selber aus ...bequemer/schneller/vollständiger ist bei diesen Behörden Tagesgeschäft. Gruß w.
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