Ein EU-Rentenantrag aus der Selbständigkeit heraus ist jederzeit möglich. Ob Sie krank geschrieben sind oder nicht, ist auch nicht maßgebend. Wenn Sie bzw. eventl. der behandelte Arzt der Meinung ist, dass Ihre Leistungsfähigkeit (bezogen auf Ihre Berufstätigkeit) infolge Krankheit oder Behinderung wesentlich eingeschränkt ist, dann sollten Sie einen Rentenantrag stellen. Vorab sollten Sie sich aber persönlich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln. Man kann Ihnen dort die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente (medizinische und versicherungsrechtliche) näher erläutern und bereits eine Aussage über die Höhe der Rente treffen.
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