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@Experte

von Sigi03.01.2007 | 14:46
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2 Antworten

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Ich habe Ihre Antwort zur Nebentätigkeit während der Passivphase der ATZ aus einem älteren Beitrag noch einmal hier kopiert, da ich die Antwort nicht ganzz verstehe. "Ich muss Sie jedoch darauf hinweisen, dass die Nebenbeschäftigung beim anderen Arbeitgeber negative Auswirkungen auf die Erstattungsleistungen der Bundesagentur für Arbeit haben kann. Dies haben Sie mit Ihrem Arbeitgeber oder der Bundesagentur für Arbeit selbst zu klären." Was bitte heißt negative Auswirkung und in welcher Form könnte sie eintreten? Da auch ich eine Nebentätigkeit anstrebe, interessiert mich das ganz besonders, da ich keinen Fehler machen möchte, geschweige denn, Nachteile erleiden. Gruß Sigi

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wenn während der Passivphase der Altersteilzeit bei einem anderen Arbeitgeber eine Nebentätigkeit ausgeübt wird, dann kann dies unter Umständen eine Versagung der Förderleistung durch die Bundesagentur für Arbeit zur Folge haben. Sonach läge dann ggf. auch keine Altersteilzeit im rentenrechtlichen Sinne vor und der Anspruch auf eine Altersrente wegen Altersteilzeitarbeit könnte nicht gegeben sein.

Empfehlenswert ist es daher auf jeden Fall, vor Beginn der Nebentätigkeit mit der Bundesagentur für Arbeit oder auch dem Arbeitgeber Kontakt aufzunehmen. Der Arbeitgeber weiß z. B. ob er die Förderleistung in Anspruch nehmen möchte und die Bundesagentur für Arbeit kann die Frage beantworten, inwieweit die Nebentätigkeit Auswirkungen auf die Förderung durch die Arbeitsverwaltung hat.

1 Antworten

Sigiam 03.01.2007 | 18:23
Jetzt habe ich es verstanden. Ich denke es wird keine Nachteile für mich geben, da mein AG mich schon jetzt aufgefordert hat, Nebentätigkeiten genehmigen zu lassen. Gruß Sigi
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