Wenn während der Passivphase der Altersteilzeit bei einem anderen Arbeitgeber eine Nebentätigkeit ausgeübt wird, dann kann dies unter Umständen eine Versagung der Förderleistung durch die Bundesagentur für Arbeit zur Folge haben. Sonach läge dann ggf. auch keine Altersteilzeit im rentenrechtlichen Sinne vor und der Anspruch auf eine Altersrente wegen Altersteilzeitarbeit könnte nicht gegeben sein.
Empfehlenswert ist es daher auf jeden Fall, vor Beginn der Nebentätigkeit mit der Bundesagentur für Arbeit oder auch dem Arbeitgeber Kontakt aufzunehmen. Der Arbeitgeber weiß z. B. ob er die Förderleistung in Anspruch nehmen möchte und die Bundesagentur für Arbeit kann die Frage beantworten, inwieweit die Nebentätigkeit Auswirkungen auf die Förderung durch die Arbeitsverwaltung hat.