Nach Ihren Schilderungen würden Sie die Voraussetzungen für die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit erfüllen. Vorsichtshalber sollten Sie sich dies bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung bestätigen lassen. Arbeitslos müssten Sie dann erst wieder bei Beginn der Rente sein.
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