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@ Experten, @ Rosanna

von Breha24.09.2008 | 14:28
1643 Ansichten
10 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, durch @ Susanna, Beitrag vom 23.09.08 " ALO ohne Leistungsbezug " bin ich bezügl. meiner eigenen Situation aufmerksam geworden. Nachfolgend ein kurzer " Steckbrief " um den Sachverhalt so kurz wie möglich zu erklären: Geboren 04/48 1)Arbeitslos zum ersten Mal im Berufsleben mit 57 Jahren, 10 Monaten, durch Insolvenz der Firma. 2) ALG I bezogen und auf Drängen des AA 58ger Regel 3) Auslaufen des ALG I Ende 10/08, ab 11/08 ALG II "ohne Leistungsbezug " 4) " Altersrente wegen Arbeitslosigkeit " kann ich entsprechend meinem Geburtsjahr und den Bestimmungen mit 62 Jahren, 4 Monten beziehen. Die Voraussetzungen: das 60. Lebensjahr vollendet die Mindestversicherungszeit ( Wartezeit ) von 15 Jahren, nach Vollendung des Alters von 58 Jahren, 6 Monaten , 52 Wochen arbeitslos, sind erfüllt. Es bleibt über: 1) Innerhalb der letzten 10 Jahre vor Rentenbeginn mindestens 8 Jahre Pflichtbeitragszeiten. Wenn ich mit 62 Jahren und 4 Monaten in Rente gehen würde,abzügl. 10 Jahre (52 Jahre, 4 Monate) zuzügl. 8 Jahre Pflichtbeitragszeiten käme ich auf 60 Jahre + 4 Monate. Pflichtbeiträge sind gezahlt worden 60 Jahre + 6 Moante. Ich gehe davon aus, dass die geleisteten Beiträge des AA (Meldung des AA an den RV korrekt erfolgt) während der ALO auf diese 8 Jahre angerechnet werden??? Dann wäre die Voraussetzung "10 Jahre vor Rentenbeginn, 8 Jahre Pflichtbeitragszeiten " erfüllt. 2) Bei Rentenbeginn arbeitslos Wenn ich mich ca. 3 - 4 Monate vor Rentenbeginn (bzw. kurz vor Antragstellung auf Rente) beim AA arbeitslos melden würde, hätte ich dann die Voraussetzung " Bei Rentenbeginn arbeitslos " erfüllt ??? ( Ich gehe davon aus, dass man sich jederzeit arbeitslos melden kann, bzw. eine Meldung nicht abgelehnt werden kann ) Oder muss eine ALO-Meldung durchgehend vom Ende des ALG I bzw. Leistungsbezuges bis zum Rentenbeginn vorliegen, obwohl es ja heißt: " Bei Rentenbeginn " ??? Überlegungen hinsichtlich des " Gesamtleistungswertes " in meinem Rentenverlauf sind hinfällig, da ich das Glück hatte immer gesund zu sein, folglich "Anrechnungszeiten ", "Berücksichtigungszeiten" etc für mich nicht zutreffen. Ich habe in meinem Umfeld hinsichtlich von ALO - Meldung beim AA bzw. der ARGE schon die tollsten Sachen gehört. Ich möchte mir einfach den Druck ersparen, innerhalb der Wartezeit von 22 Monaten bis zum Rentenbeginn noch an irgendwelchen, teilweisen absurden Weiterbildungskursen teilzunehmen, bzw. ständig Bewerbungsnachweise zu erbringen, deren Nachweis mit knapp 61 Jahren schon fast lächerlich sind oder mich sonstigen Vorschriften oder Auflagen auszusetzen. Da ich von der AA bzw. ARGE keinen Leistungsbezug möchte und außerdem 46 Jahre und 7 Monate ununterbrochene Versicherungszeit vorhanden ist, hoffe ich auf Ihr Verständnis, wenn ich hier nach Möglichkeiten suche, diese Überbrückungszeit so problemlos wie möglich hinter mich zu bringen. Ich danke Ihnen im Voraus für Ihren Rat und Ihre Mühe und verbleibe M F G

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 25.09.2008 | 08:32

Nach Ihren Schilderungen würden Sie die Voraussetzungen für die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit erfüllen. Vorsichtshalber sollten Sie sich dies bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung bestätigen lassen. Arbeitslos müssten Sie dann erst wieder bei Beginn der Rente sein.

Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.

9 Antworten

Rosannaam 24.09.2008 | 17:05
Hallo Breha, ich muß es leider aus Zeitgründen etwas kurz machen: Die Zeiten des ALG-Bezuges, für die ja Rentenversicherungsbeiträge gezahlt wurden, zählen zu den 8 Jahren Pflichtbeitragszeiten dazu. Lassen Sie sich am Besten eine aktuelle Rentenauskunft für alle Rentenarten zusenden. Dann sehen Sie genau, ob und welche Voraussetzungen erfüllt sind UND ob die AfA alle ALO-Zeiten richtig gemeldet hat. Tatsache ist, dass Sie BEI BEGINN DER ALTERSRENTE WEGEN ARBEITSLOSIGKEIT arbeitslos sein müssen! Ob Sie sich vorher ab- und später wieder anmelden, spielt für diese Voraussetzung keine Rolle. Wenn Sie sich partout nicht mehr arbeitslos melden wollen, haben Sie sich schon einmal überlegt, einen Mini-Job anzunehmen und auf die Versicherungsfreiheit zu verzichten? Dieser muß ja nicht unbedingt auf 400,- EURO-Basis ausgeübt werden. Darunter geht´s auch. Und es würden wieder vollwertige Pflichtbeitragszeiten entrichtet. Was mir noch aufgefallen ist: Bei der AR wegen ALO hätten Sie mit 62 + 4 Monaten trotzdem noch einen Abschlag von 9,6 %. Wäre es für Sie nicht lukrativer, bis zum 63. Lebensjahr zu warten und dann die Altersrente für langjährig Beschäftigte mit einem Abschlag von "nur" 7,2 % in Anspruch zu nehmen? Ist nur ein kleiner Denkanstoss (aber vielleicht alles in allem praktikabler, als sich kurz vor dem geplanten Rentenbeginn wieder arbeitslos melden zu MÜSSEN). MfG Rosanna.
Mam 25.09.2008 | 07:36
Guten Morgen, warum sollte Breha bis 63 warten ? Er/Sie hat zwar dann 2,4 % weniger Abschlag, im Gegenzug hätte er/sie bei einem Rentenbeginn mit 62 + 4 Monaten aber bereits 8 Monate die AR wegen Alo, je nach Zahlbetrag also etliche 1000e EUR, die er/sie sonst erst mal wieder "rein holen" müßte. Bsp.: Bruttorente 1200 EUR Rentenbeginn 62+4 : 1200 EUR - 9,6 % - KV/PV = ca. 975 EUR Rentenbeginn 63 : 1200 EUR - 7,2 % - KV/PV = ca. 1000 EUR Im unteren Fall würde auf 8 Monate Rente "verzichtet" (8 x 975 = 7800 EUR), bei einer dann um ca. 25 EUR höheren Rente bräuchte es (vereinfacht gerechnet) 7800/25 = 312 Monate (= 26 Jahre), bis dieser "Verlust" wieder "reingeholt" würde. Warten lohnt sich also nur, wenn man sicher weiß, dass man sehr alt wird ;-)
Schwarzwälderam 25.09.2008 | 08:44
Wenn Breha die 58er Regelung unterschrieben hat (so stehts zumindest im Posting), braucht er/sie doch gar keine Arbeitsbemühungen durch Bewerbungen oder Besuch von Kursen nachzuweisen. Also warum abmelden vom Arbeitsamt???
?am 25.09.2008 | 08:34
Kurze Frage: Ist Breha männlich oder weinblich? Wenn Sie eine Frau sind, könnte ggf. auch die Altersrente für Frauen in Frage kommen... Voraussetzungen: 15 Jahre Beiträge im gesamten Versicherungsleben und mehr als 10 Jahre (also mind. 121 Monate) Pflichtbeiträge nach dem 40. Geburtstag. Diese Rente könnten Sie ab 60. Lebensjahr jederzeit (mit entsprechendem Abschlag) in Anspruch nehmen.
Rosannaam 25.09.2008 | 11:02
Sie haben ja schon recht. Ich hatte aber nicht geschrieben, dass @Breha warten SOLL, bis sie/er mit 63 die AR für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen kann. War ja nur eine Idee, wenn sie/er sich die ganzen Unannehmlichkeiten mit der ARGE ersparen will und sie/er zum RENTENBEGINN nicht arbeitslos wäre (so habe ich es aus dem ganzen Beitrag herausgelesen). Da sie/er vermutlich wegen fehlender Bedürftigkeit kein ALG II bezieht, wäre eine Alo-Meldung aus ihren/seinen Augen sicherlich "lästig", trotz Erklärung....
Schwarzwälderam 25.09.2008 | 11:48
Das ging ja auch nicht gegen Sie ;o) wollts ja nur angemerkt haben. Wenn jemand trotz 58er Erklärung nicht bereit ist sich arbeitslos zu melden (also sprich max 1 mal im Vierteljahr beim Arbeitsamt anzurufen, mehr ist nämlich bei den meisten Agenturen nicht notwendig) sollte er m.E. auch evtl. Konsequenzen hinsichtlich Rentenhöhe und -Anspruch hinnehmen, oder? Also irgendwo hörts doch auch auf...
Rosannaam 25.09.2008 | 12:10
Mein Beitrag galt auch nicht Ihnen, sondern @M. ;-)) Ansonsten haben Sie natürlich recht. Aber es gibt schon Mitarbeiter bei den Arbeitsagenturen, die ganz schön "mies" werden können und bei denen man halt nicht so gerne anruft oder sich meldet.
Mitleseram 25.09.2008 | 14:37
Schade,das Zeichen wird nicht dargestellt. Es zeigt einen Diamanten !
Mitleseram 25.09.2008 | 14:33
Nun, es kann ja nicht jeder Mensch solch ein ۞ sein wie Sie Rosanna !
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