Um eine Rente in der gesetzlichen Rentenversicherung zu erhalten muss eine sogenannte Wartezeit erfüllt werden. Für die Regelaltersrente beträgt diese beispielsweise 5 Jahre mit entsprechend rentenversicherungsrelevanten Zeiten (z.B. Beitragszeiten für eine versicherungspflichtige Beschäftigung, Kindererziehungszeiten).