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Fehlerhaftes Gutachten

von XXLs12.01.2015 | 11:09
3114 Ansichten
20 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Morgen, das med. Gutachten im Verfahren auf EWM zeigt einige Fehler auf. Neben nebensächlichen Fehler, wie z.B. "die Probantin gibt an, zwei mal pro Woche Gartenarbeit zu leisten." Ein Garten besteht gar nicht, bzw. wurde auf Grund der KRankheit abgeschafft, gibt es gravierende Fehler. Die Frage: Kann bei Vorliegen einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung die Versicherte ihre Angelgenheiten selbt besorgen? Dazu wurde "nein" angekreuzt!!! Was genau bedeutet dies? - Das ein gesetzlich bestimmter Betreuer nötig ist? Das wäre in diesem Fall Quatsch. In diesem selben Gutachten wird eine Reah empfohlen und somit soll die "leichte Leistungsminderung" innerhalb von 4 Monaten behoben sein. Muss man dieses der DRV so rückmelden? Es geht auch darum, das laut behandelndem Neurologen keine Rehafähigkeit besteht und eine Reha aus seiner Sicht keine Aussicht auf ausreichend Erfolg bringt.Chronifizeirung der psychischen Erkrankung mit mangelnder Umstellungsfähigkeit! Diese ärztl. Stellungnahme wurde nun mit Rehazustimmung an die DRV gesendet. Sollte das fehlerhafte Gutachten gemeldet werden? Und wenn ja, was bringt das? DAnke und Grüße XXL

20 Antworten

Herz1952am 12.01.2015 | 11:48
Hallo XXL, war das schon ein Gutachten der DRV oder noch/nur ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen? Herz1952
Platzverweisam 12.01.2015 | 12:04
Zitat von XXLs anzeigenausblenden
Medizinische Sachverhalte können im Forum nicht beurteilt werden. Niemand kann hier einschätzen, ob jemand einer Betreuung bedarf oder sich der Ersteller des Berichts oder Gutachtens geirrt hat. Es soll ja menschlich sein, sich zu irren, auch bei Gutachtern. Sie können Ihre eigene Sicht darstellen bzw. Fehler berichtigen lassen. Wenden Sie sich am besten schriftlich an die Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers. Dort kann man die Angelegenheit ggf. für Sie klären.
XXLsam 12.01.2015 | 13:03
Es handelt sich um ein von der DRV bestelltes Gutachten eines Facharztes vom September. Das REhaangebot kam dann Ende Dezember. Am 5. Januar wurde die ärztliche Stellungnahme vom behandelnden Facharzt geschrieben und diese mit gewünschter Rehaannahmeerklärung zurück gesand. Im Gutachten steht geschrieben, das die letzte Tätigkeit (seit 2 Jahren AU) nicht mehr über drei Stunden täglich ausgeübt werden kann. Allerdings andere Tätigkeiten mit leichten mit mittelschwerden Anforderungen ohne Zeitdruck und ohne höhere Ansprüche an die Konzentrationsfähigkeit können über 6 Stunden ausgeübt werden. Die Leistungsminderung soll bis vorraussichtlich Jan 2015 anhalten. Dann steht aber auch : Grundsätzlich ist die Erwerbfähigkeit als erheblich bedroht anzusehen. Die Prognose ist schwierig abzugeben, eine Verlaufsbeurteilung wäre nach einen Jahr sinnvoll. (Was heisst das eigentlich? ) Eine Reha erscheint dem Gutachter für sinnvoll.
Cassandraam 12.01.2015 | 13:17
Das heisst genau das, was auch passiert ist: in Ihrem bisherigen Job sind Sie erwerbsgemindert (was aber zu keinem Rentenanspruch führt), können aber andere Jobs Vollzeit ausüben (daher auch kein Rentenanspruch). Um weitere die weitere Gefährdung Ihrer Gesundheit zu vermindern/zu stioppen/besser einschätzen zu können, hat man Ihnen eine Reha angeboten. Warum nehmen Sie das Angebot nicht an ? Erschliesst sich mir nicht....
XXLsam 12.01.2015 | 13:49
Was das heisst weiss ich auch. Trotzdem Danke ! Meine Frage bezog sich auf die gestellte Aussage: Prognose ist schwierig abzugeben, eine Verlaufsbeurteilung wäre nach einem Jahr sinnvoll." Die Probantin sollte doch lt. Gutachten nach der REha voll erwerbsfähig sein. Da sie keine Äztin sind, erschließt sich Ihnen die diagnostizierte REhaunfähigkeit vielleicht nicht! Es gibt aber auch Menschen akzeptieren Stellungnahmen von Ärzten, ohne selber Arzt sein zu müssen. Bitte nehmen sie eine Rehaunfähigkeit doch auch mal erst! Sie ist auch im GEsetz benannt. Also glauben sie doch bitte auch mal daran, dass es das wirklich geben kann. Es geht ihnen doch auch nur um Fakten. Richtig so, denn anders kann man nicht beurteilen. Also auch eine ärztl. diagnostizeirte REhaunfähigkeit ist hier zunächst mal ein Faktum, welches sie hier nicht anzuzweifeln haben. Die Grundfrage beilbt auch noch: Sollten die Gutachtenfehler ( inhaltlich) sofort der DRV gemeldet werden? Und in wie weit macht es das gesamte Gutachten unglaubwürdig? Danke!
Cassandraam 12.01.2015 | 14:45
...ich nehme die Rehaunfähigkeit ernst. Das heisst dann in der Konsequenz aber auch, dass Sie weder eine Reha noch eine Rente bekommen werden.
???am 12.01.2015 | 14:13
Zitat von XXLs anzeigenausblenden
"Eine Prognose ist schwierig abzugeben. Eine Verlaufsbeurteilung wäre nach einem Jahr sinnvoll." Was ist daran so schwierig? Das bedeutet, dass der Onkel Doktor es für möglich erachtet, dass eine Besserung eintritt und daher entweder eine befristete Rente oder eine ärztliche Nachprüfung des Leistungsvermögens für geboten erachtet. Wenn durch Fehler alles gleich unglaubwürdig werden könnte, wären hier im Forum die meisten Fragen und Stellungnahmen auch unglaubwürdig. Machen Sie es nicht noch komplizierter, als es schon ist. Wenn etwas falsch war, was von Bedeutung sein könnte, schreiben Sie der DRV kurz und knapp ohne viel Geschwafel, welchen Fehler Sie meinen, festgestellt zu haben. Dann kann man Ihre Darstellung bei der Auswertung berücksichtigen und damit ist dann auch gut.
XXLsam 12.01.2015 | 17:21
Die Grundfrage beilbt auch noch: Sollten die Fehler im Gutachten (inhaltlich) der DRV gemeldet werden und in wie weit macht es das gesamte Gutachten unglaubwürdig?
"Eine Prognose ist schwierig abzugeben. Eine Verlaufsbeurteilung wäre nach einem Jahr sinnvoll." Was ist daran so schwierig? Das bedeutet, dass der Onkel Doktor es für möglich erachtet, dass eine Besserung eintritt und daher entweder eine befristete Rente oder eine ärztliche Nachprüfung des Leistungsvermögens für geboten erachtet. Wenn durch Fehler alles gleich unglaubwürdig werden könnte, wären hier im Forum die meisten Fragen und Stellungnahmen auch unglaubwürdig. Machen Sie es nicht noch komplizierter, als es schon ist. Wenn etwas falsch war, was von Bedeutung sein könnte, schreiben Sie der DRV kurz und knapp ohne viel Geschwafel, welchen Fehler Sie meinen, festgestellt zu haben. Dann kann man Ihre Darstellung bei der Auswertung berücksichtigen und damit ist dann auch gut.
Sorry ,aber ich habe es immer noch nicht im Zusammenhang verstanden. Ihr "entweder" habe verstanden und selber auch so vermutet, nämlich: eine befristetet Rente mit einer Überprüfung nach einem Jahr. Das "0der" wäre dann: eine ärztliche Nachprüfung des Leistungsvermögens. Was heisst das denn, bitte? Danke für die Einschätzung zur Fehlermeldung des Gutachtens.
XXLsam 12.01.2015 | 17:08
Also Rehaunfähigkeit bedeutet somit ist auch keine Rente mögllich? Das stimmt so ja nicht. Da sind sie falsch informiert.
XXLsam 12.01.2015 | 17:30
..sondern eine Wunderheilung in mich fährt? Es ist nicht zu fassen! Ein paar Zeilen zuvor schreiben sie noch, dass sie nicht verstehen, warum die Reha nicht einfach angetreten wird. Dann schreiben sie, dass sie eine Rehaunfähigkeit erst nehmen!?
KSCam 12.01.2015 | 19:08
Offensichtlich sind verschiedene Ärzte unterschiedlicher Meinung darüber ob Sie z.B. rehafähig sind oder nicht. Wem Sie glauben oder vertrauen ist Ihre Sache. Keiner im Forum kann das beurteilen. Ebenso weiß niemand ob eine Reha Ihnen etwas bringen könnte oder nicht. Und von Wunderheilung spricht auch keiner. Es soll Erkrankungen geben, mit denen man arbeiten kann und die mit einer Reha nicht gebessert werden können - man kann also einerseits erkrankt sein, trotzdem kann es sein, dass man arbeiten kann und es kann auch sein dass für diese Krankheit eine Reha nichts bringt. Somit ist dieses Thema fürs Forum eigentlich durch, weil alles gesagt ist. Meine Meinung.
XXLsam 12.01.2015 | 22:26
Sind sie eigentlich Mitarbeiter der DRV? Das wäre ja mal interessant zu wissen. WEnn sie hier solche Allgemeinheiten die tausend mal genannt wurden verbreiten und meinen damit das gesagt zu haben, was zu sagen ist, finde ich sie sehr überheblich.
KSCam 12.01.2015 | 23:41
Ja ich bin DRV Mitarbeiter, das ist längst bekannt und ich stehe dazu. PS: Und wenn Sie mich für überheblich halten, kann ich Ihnen das schlecht verbieten. Allerdings wird Ihnen auch der eingeteilte Experte in der Sache morgen keine andere Auskunft geben können. Das was Sie hören wollen.......????
Cassandraam 13.01.2015 | 07:07
Ich weiss was ich schreibe und was ich meine. Die Praxis sieht aber nunmal so aus, dass Sie eine Ablehnung der Rente bekommen werden, da im Gutachten steht, dass Sie noch über 6 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können. Die angebotene reha soll eine Chance sein, entweder ihr gesundheitliches Problem in den Griff zu bekommen oder aber eben festzustellen, dass sie vielleicht soch erwerbsgemindert sind. Ihr Problem, wenn Sie diese Chance nicht ergreifen.
XXLsam 13.01.2015 | 14:05
..sondern eine Wunderheilung in mich fährt? Es ist nicht zu fassen! Ein paar Zeilen zuvor schreiben sie noch, dass sie nicht verstehen, warum die Reha nicht einfach angetreten wird. Dann schreiben sie, dass sie eine Rehaunfähigkeit erst nehmen!?
Ich weiss was ich schreibe und was ich meine. Die Praxis sieht aber nunmal so aus, dass Sie eine Ablehnung der Rente bekommen werden, da im Gutachten steht, dass Sie noch über 6 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können. Die angebotene reha soll eine Chance sein, entweder ihr gesundheitliches Problem in den Griff zu bekommen oder aber eben festzustellen, dass sie vielleicht soch erwerbsgemindert sind. Ihr Problem, wenn Sie diese Chance nicht ergreifen.
Das Gutachten ist fast ein halbes Jahr alt. Daran darf festgehalten werden, wenn neuere ärtliche Stellungnahmen eine Rehaunfähigkeit diagnostizieren? Das muss doch wohl Überpüfung finden, oder etwa nicht? Cassandra schreibt: wenn sie die Chance zur Reha nicht wahrnehmen ist das ihr Problem! Mit dieser Aussagen zeigen Sie doch klar an, das sie eine Reahunfähigkeitsbescheinigung nicht ernst nehmen. Und wenn es sich hier wirklich auch um eine Mitarbeiterin der DRV handelt, finde ich die Kundenfreudlichkeit sehr unangebracht. Natürlich kann hier selten gesagt werden, was die Fragenen gerne hören würden, dennoch kann man dann lieber "offen" lassen anstatt Halbwahrheiten frech dahin zustellen.
XXLsam 13.01.2015 | 14:13
Nein , das Thema ist fürs Forum somit nicht durch, weil ich sie nicht verstanden habe. Sie schreiben: "offensichtlich sind verschiedene Ärzte unterschiedlicher Meinung wg. Rehafähigkeit. WEm Sie glauben oder vertrauen ist ihre Sache. " Wem ich glaube und vertraue spielt hier doch gar keine Rolle! Es geht doch lediglich darum, was die DRV glaubt. Wollen sie denn damit sagen, das es für die DRV ganz klar so ist, das man dem Gutachten Glauben schenkt, auch wenn es schon länger zurück liegt und keine Überprüfung statt finden wird?
XXLsam 13.01.2015 | 14:13
Nein , das Thema ist fürs Forum somit nicht durch, weil ich sie nicht verstanden habe. Sie schreiben: "offensichtlich sind verschiedene Ärzte unterschiedlicher Meinung wg. Rehafähigkeit. WEm Sie glauben oder vertrauen ist ihre Sache. " Wem ich glaube und vertraue spielt hier doch gar keine Rolle! Es geht doch lediglich darum, was die DRV glaubt. Wollen sie denn damit sagen, das es für die DRV ganz klar so ist, das man dem Gutachten Glauben schenkt, auch wenn es schon länger zurück liegt und keine Überprüfung statt finden wird?
Cassandraam 13.01.2015 | 14:53
Frech finde ich mich jetzt nicht gerade, nur realistisch. Einige möchten aber die Wahrheit nicht hören. Ich enthalten mich dann hier auch zu weiteren Beiträgen, Sie warten vermutlich ohnehin, bis die für Sie passende Antwort gegeben wird.
KSCam 13.01.2015 | 17:01
liebe XXLs, warum diskutieren Sie denn die Sache im Forum und regeln das nicht mit der Sachbearbeitung der DRV direkt? Keiner von uns kann doch beurteilen wie alt welches Ihrer Arztberichte oder Gutachten sind. Keiner weiß was sich an Ihrem Zustand seitdem geändert hat und ob vorliegende Berichte noch aktuell sind (ein Bericht von gestern kann theoretisch heute schon nicht mehr richtig sein, wenn heute etwas diagnostiziert wurde, was gestern noch unbekannt war). So gesehen ist doch alles was hier geschrieben wird reine Spekulation und kann Ihnen nicht weiterhelfen. Wenn Sie Aussagen der DRV oder deren Ärzte nicht nachvollziehen können oder wenn Sie und Ihre Ärzte das anders sehen, dann stellen Sie es bitte richtig. Aber bitte direkt und nicht in einem Forum..... Und wenn Sie keinen Erfolg haben, müssen Sie entweder dagegen vorgehen (Überprüfungsantrag, Widerspruch,Klage je nach Stand eines Verfahrens oder Sie müssen die DRV Meinung halt notfalls gegen sich gelten lassen. Ob Sie sich dann letztlich gerecht beurteilt fühlen oder nicht, ist ne ganz andere Sache.
Rentnerinam 13.01.2015 | 23:48
Diese Diskussion ist doch wahrlich hier unsinnig und die gegenseitigen Anfeindungen noch mehr. Ihnen wurde zum Thema (unter einem anderen Namen schrieben Sie dabei) bereits schon im letzten Jahr ausreichende Erläuterungen gereicht. Leider verstehen sie es nicht, dass eine Reha in der Regel vor der Feststellung zur Rente erfolgt. Wenn Sie eine zügige abschließende Bearbeitung Ihres Rentenantrags herbeiführen möchten, dann kooperieren Sie mal und sperren sich nicht vor dem Antritt einer Reha mit einer Rehaunfähigkeitsbescheinigung. Es ist m.E. eher kaum anzunehmen, dass bei dem vorliegenden Gutachterbefund auf eine Reha verzichtet wird. Die Rehaunfähigkeitsbescheinigung wird lediglich das Verfahren weiter vor sich herschieben, jedoch wohl nicht bis zum Kleinnimmerleinstag. Doch mit etwas logischem Denken sollte man erkennen, dass die DRV Zeit genug hat das auszusitzen und ihre Entscheidung zum Leistungsfall "ja/nein" erst nach Ablauf der Reha treffen wird, wie von dem Gutachter auch empfohlen, da dieser eine Besserung des Gesundheitszustand als möglich ansieht. Warum zögern sie das Verfahren in die Länge und stellen sich nicht den gutachterlichen Maßnahmen (der Reha), die zur abschließenden Feststellung erforderlich sind. Eine Richtigstellung des Gutachtens sollte erfolgen, wenn darin gravierend falsche Dokumentationen niedergeschrieben wurden. Ob der Hinweis im Gutachten auf "eine zweimal wöchentliche Gartenarbeit" bei einem psychischem/seelischem Krankheitsbild schädlich für das Gutachten/Rentenverfahren ist, mag ich nicht beurteilen, bzw. erkennen. Ablenkende körperliche Tätigkeiten wären m.E. bei einem solchen Krankheitsbild eher sinnvoll, sofern nicht zusätzlich starke körperliche/orthopädische Schäden mit vorliegen, die das Krankheitsbild dabei ggf. verschlechtern könnten. Daher frage ich mich, ob es nicht eher zu kraftaufwändig ist hier nun Energie mit Streitigkeiten im Wortlaut des Gutachtens auszutragen. Mein Rat: seien Sie kooperativ und treten so schnell alsbald die Reha an, um mal zur Ruhe zu kommen und das Verfahren auch rasch abschließen zu können. Die Rentenerin
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