Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Sorry ,aber ich habe es immer noch nicht im Zusammenhang verstanden. Ihr "entweder" habe verstanden und selber auch so vermutet, nämlich: eine befristetet Rente mit einer Überprüfung nach einem Jahr. Das "0der" wäre dann: eine ärztliche Nachprüfung des Leistungsvermögens. Was heisst das denn, bitte? Danke für die Einschätzung zur Fehlermeldung des Gutachtens.Die Grundfrage beilbt auch noch: Sollten die Fehler im Gutachten (inhaltlich) der DRV gemeldet werden und in wie weit macht es das gesamte Gutachten unglaubwürdig?"Eine Prognose ist schwierig abzugeben. Eine Verlaufsbeurteilung wäre nach einem Jahr sinnvoll." Was ist daran so schwierig? Das bedeutet, dass der Onkel Doktor es für möglich erachtet, dass eine Besserung eintritt und daher entweder eine befristete Rente oder eine ärztliche Nachprüfung des Leistungsvermögens für geboten erachtet. Wenn durch Fehler alles gleich unglaubwürdig werden könnte, wären hier im Forum die meisten Fragen und Stellungnahmen auch unglaubwürdig. Machen Sie es nicht noch komplizierter, als es schon ist. Wenn etwas falsch war, was von Bedeutung sein könnte, schreiben Sie der DRV kurz und knapp ohne viel Geschwafel, welchen Fehler Sie meinen, festgestellt zu haben. Dann kann man Ihre Darstellung bei der Auswertung berücksichtigen und damit ist dann auch gut.
Das Gutachten ist fast ein halbes Jahr alt. Daran darf festgehalten werden, wenn neuere ärtliche Stellungnahmen eine Rehaunfähigkeit diagnostizieren? Das muss doch wohl Überpüfung finden, oder etwa nicht? Cassandra schreibt: wenn sie die Chance zur Reha nicht wahrnehmen ist das ihr Problem! Mit dieser Aussagen zeigen Sie doch klar an, das sie eine Reahunfähigkeitsbescheinigung nicht ernst nehmen. Und wenn es sich hier wirklich auch um eine Mitarbeiterin der DRV handelt, finde ich die Kundenfreudlichkeit sehr unangebracht. Natürlich kann hier selten gesagt werden, was die Fragenen gerne hören würden, dennoch kann man dann lieber "offen" lassen anstatt Halbwahrheiten frech dahin zustellen...sondern eine Wunderheilung in mich fährt? Es ist nicht zu fassen! Ein paar Zeilen zuvor schreiben sie noch, dass sie nicht verstehen, warum die Reha nicht einfach angetreten wird. Dann schreiben sie, dass sie eine Rehaunfähigkeit erst nehmen!?Ich weiss was ich schreibe und was ich meine. Die Praxis sieht aber nunmal so aus, dass Sie eine Ablehnung der Rente bekommen werden, da im Gutachten steht, dass Sie noch über 6 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können. Die angebotene reha soll eine Chance sein, entweder ihr gesundheitliches Problem in den Griff zu bekommen oder aber eben festzustellen, dass sie vielleicht soch erwerbsgemindert sind. Ihr Problem, wenn Sie diese Chance nicht ergreifen.
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