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Experten-Antwort

Finanzieller Ausgleich von verlorenen Rentenpunkten durch Scheidung möglich ?

von Rainer04.04.2018 | 09:07
1134 Ansichten
8 Antworten

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Hallo, ich habe 1,7 Entgeltpunkte durch eine Scheidung 1997 und den erfolgten Versorgungsausgleich verloren. Kann ich diesen Verlust ausgleichen, indem ich dafür Geld bei der DRV einzahle ? Danke !

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rainer,

insbesondere dem Beitrag von „senf-dazu“ kann ich uneingeschränkt zustimmen.

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7 Antworten

memyselfam 04.04.2018 | 09:29
gleiches hatte ich 2009 und konnte das ausgleichen. man kann bei der drv eine entsprechende berechnung anfordern.
Stern des Südensam 04.04.2018 | 09:49
ja, geht. Mit dem aktuellen Rentenwert von demnächst 32,03€ entsprechen 1,7 EP(West) einer Minderung von 54,45€ und kostet als Ausgleich ca. 11.975€. Amortisiert sich nach ca. 18 Jahren Rentenbezug. Meint zumindest der Stern des Südens
senf-dazuam 04.04.2018 | 09:52
siehe dazu https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__187.html "Im Rahmen des Versorgungsausgleichs können Beiträge gezahlt werden, um 1. Rentenanwartschaften, die um einen Abschlag an Entgeltpunkten gemindert worden sind, ganz oder teilweise wieder aufzufüllen, ..." Genau das ist ja ihr Anliegen. Unter https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigati… informiert die DRV darüber. Zitat: "Ist bei Ihnen durch den Versorgungsausgleich eine Rentenminderung zu erwarten, können Sie Ihre Rentenanwartschaften durch Beitragszahlungen ganz oder teilweise ausgleichen. Mehr erfahren Sie in dem Schreiben Ihres Rentenversicherungsträgers bezüglich der Umsetzung des Versorgungsausgleichs." Also sollten Sie eigentlich die Infos dazu haben. In einem Beratungsgespräch erhalten Sie aber auch die notwendigen Unterlagen ...
Raineram 04.04.2018 | 11:34
Danke für die Antworten. Also kann ich das dieses oder nächstes Jahr machen, nachzahlen ? Weil da steht im Rahmen eines Versorgungsausgleiches. Ich wurde bereits 1997 geschieden und in dem Jahr wurde auch der Versorgungsausgleich vollzogen. Das ist mir noch nicht ganz klar.
Grokoam 04.04.2018 | 12:28
Hallo, ich habe 1,7 Entgeltpunkte durch eine Scheidung 1997 und den erfolgten Versorgungsausgleich verloren. Kann ich diesen Verlust ausgleichen, indem ich dafür Geld bei der DRV einzahle ? Danke !
ja, geht. Mit dem aktuellen Rentenwert von demnächst 32,03€ entsprechen 1,7 EP(West) einer Minderung von 54,45€ und kostet als Ausgleich ca. 11.975€. Amortisiert sich nach ca. 18 Jahren Rentenbezug. Meint zumindest der Stern des Südens
Gratulation zum 2:1 in Sevilla.
senf-dazuam 04.04.2018 | 13:07
Auf der o.g. Seite der DRV dazu findet sich auch eine Broschüre zum Thema. Da heißt es u.a. "Ist bei Ihnen ein Abschlag an Entgeltpunkten zu berücksichtigen, haben Sie die Möglichkeit, die Kürzung Ihrer Rentenanwartschaften durch Beitragszahlung ganz oder teilweise auszugleichen, solange Sie die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben. Nähere Einzelheiten teilt Ihnen Ihr Rentenversicherungsträger in seinem Schreiben über die Umsetzung des Versorgungsausgleichs mit." Sie können also heute oder in 5 Jahren oder ... jedenfalls vor Erreichen der Regelaltersgrenze den Antrag auf Ausgleichszeahlung stellen und das Geld überweisen.
senf-dazuam 04.04.2018 | 13:14
Eine kleine Korrektur noch: Im § 187 des SGB VI heißt es in Absatz 4: "(4) Nach bindender Bewilligung einer Vollrente wegen Alters ist eine Beitragszahlung zur Wiederauffüllung oder Begründung von Rentenanwartschaften nicht zulässig, wenn der Monat abgelaufen ist, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde." Haben Sie die Regelaltersgrenze erreicht, es ist aber noch keine Altersvollrente bewilligt worden (das kann z.B. heißen, dass Sie eine Teilrente/Flexirente oder noch gar keine Rente erhalten), dann ist die Zahlung auch noch möglich. Alles Weitere sollte dann die Beratungsstelle klären. Ob es sich lohnt, ob z.B. noch eine Hinterbliebenenrente anschließend von der Zahlung profitieren würde ... das müssen letztlich Sie entscheiden.
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