Hallo Mittler,
lassen Sie sich von der Rentenversicherung den Bezug der Vollrente ab dem 01.09.2017 schriftlich bestätigen. Dann dürfte der Zahlung der Zusatzrente nichts mehr im Wege stehen.
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Hallo Mittler,
lassen Sie sich von der Rentenversicherung den Bezug der Vollrente ab dem 01.09.2017 schriftlich bestätigen. Dann dürfte der Zahlung der Zusatzrente nichts mehr im Wege stehen.
Ihre Antwort zeugt von großer Unkenntnis der Materie. Es geht hier um die Zeit ab SEPT 2017, hier ist die Regelaltersgrenze bereits erreicht und rentenrechtlich kein Hinzuverdienst mehr relevant! Aber: Hier des Pudels Kern -> man müßte das halt auch irgendwie in Bescheidform packen können, aber daran scheint es derzeit zu mangeln. Zum Mitdenken: Juli -> Teilrente, ok; Aug -> Teilrente, ok; September -> Vollrente, aber kein Bescheid dazu, nicht o.k., obwohl rechtlich geboten.Vielen Dank für konstruktive Antworten von Seiten der Experten, sonstige Quatschantworten sind absolut entbehrlichAber durchaus angebracht. Wenn man die Hinzuverdienstgrenze wissentlich überschreitet, wäre es nur konsequent gewesen sich vorab bei der Betriebsrenten zählenden Stelle zu erkundigen. Raffgier um jeden Cent wird halt nicht immer belohnt. Pech gehabt!
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