Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Flexirente

von privat01.06.2017 | 14:38
982 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
hallo zusammen, habe gehört das es im rahmen der neuen flexirente sinnvoll sein kann nur 99 Prozent der rente in anspruch zu nehmen (also auf 1 Prozent zu verzichten). kann hier vielleicht jemand erklären in welchen fällen das sinnvoll wäre ?? scheint wohl ziemlich kompliziert die neue flexirente vielen dank für eure hilfe!!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bei Bezug einer Regelaltersrente kann ab 01.07.2017 eine flexible Teilrente von mindestens 10 % der Vollrente gewählt werden. Durch die Wahl einer Teilrente in Höhe von 99 % können die Versicherten erreichen, dass die Beiträge für die Pflegezeiten gezahlt werden (bei der bisherigen Teilrente mussten sie mindestens auf 1/3 der Rente verzichten).

Zum nächsten 01.07. werden die Zuschläge für das vorangegangene Kalenderjahr berücksichtigt.

Nach Beendigung der Pflegetätigkeit sollte dann die Vollrente beantragt werden.

Freiwillige Beiträge können bis zur Regelaltersgrenze gezahlt werden, auch wenn bereits eine Vollrente wegen Alters bindend bewilligt oder bezogen wird. Nach derzeitiger Auffassung ist ein Verzicht auf die Versicherungsfreiheit nach Erreichen der Regelaltersgrenze nicht möglich, wenn dies lediglich die Zahlung freiwilliger Beiträge ermöglichen soll.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Schadeam 01.06.2017 | 15:06
....beispielsweise dann wenn jemand ab Regelalter noch pflegebedürftige Angehörige pflegt. Dann müsste bei einem Teilrentner die Pflegekasse weiterhin Beiträge zahlen...... Ist so ziemlich die einzige "offentsichtliche Konstellation" für die 99% Teilrente......
privatam 01.06.2017 | 15:24
hallo schade, danke für die antwort. wie sieht es beim thema freiwillige versicherung aus?? könnte mir vorstellen das die neue flexirente durchaus interessante konstellationen eröffnet
Schadeam 01.06.2017 | 16:41
.....mit freiwilligen Beiträgen kann man Beispielsweise die Entgeltpunkte der letzten 15 Jahre erhöhen, damit erhöht sich der Hinzuverdienstdeckel und höhere Teilrenten sind möglic..... Aber es macht m.E. jetzt keinen Sinn immer neue Schlagworte hier ins Forum einzustellen....ich zumindest habe keine Lust einen umfassenden "Fachaufsatz zu Flexi und Co" hier einzustellen. Schökern Sie doch ganz einfach die Flexirentenbeiträge der letzten 5 Monate durch - dann sind Sie im Bild....:)
W*lfgangam 01.06.2017 | 20:01
Hallo privat, tut sie /leider, für die Beratung ein (neues) Gräuel ...da hat der Gesetzgeber glatte vergessen, eine Erschwerniszulage für die Berater mit einzubauen – reicht es, wenn man Ihnen den blanken Gesetzestext und eine aktuelle SGB6-Ausgabe in die Hand drückt? ;-) Gruß w.
W.Jostam 06.06.2017 | 10:30
Sehr geehrter Experte, dies ist nach meinem Dafuerhalten leider wieder nur ein Teilsapekt der freiwilligen Beitraege. In meinem Fall warte ich auch zum Beispiel dringend auf den Rentenanteil aus Italien (12 Jahre). Durch die permanenten Gesetzesaenderungen und Verschlechterung dort muss ich jetzt hier in DE dafuer sorgen, dass max. "BEITRAGSJAHRE" zusammenkommen, sonst gibt das nichts mehr mit 42 Beitragsjahren, nur diese werden dort bewertet, keine DE Ausbildungszeiten etc. Daher ueberlege ich auch mich freiwillig mit dem Mindestbeitrag weiterzuversichern, und zwar bis deutlich ueber die Regelarbeitsgrenze DE hinaus .... Ich hatte die REgelungen hier in DE bisher so verstanden dass ich mich als Selbstaendiger zumindest mit dem Mindestbeitrag weiterversichern kann.. ? W.Jost
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026