Bei Bezug einer Regelaltersrente kann ab 01.07.2017 eine flexible Teilrente von mindestens 10 % der Vollrente gewählt werden. Durch die Wahl einer Teilrente in Höhe von 99 % können die Versicherten erreichen, dass die Beiträge für die Pflegezeiten gezahlt werden (bei der bisherigen Teilrente mussten sie mindestens auf 1/3 der Rente verzichten).
Zum nächsten 01.07. werden die Zuschläge für das vorangegangene Kalenderjahr berücksichtigt.
Nach Beendigung der Pflegetätigkeit sollte dann die Vollrente beantragt werden.
Freiwillige Beiträge können bis zur Regelaltersgrenze gezahlt werden, auch wenn bereits eine Vollrente wegen Alters bindend bewilligt oder bezogen wird. Nach derzeitiger Auffassung ist ein Verzicht auf die Versicherungsfreiheit nach Erreichen der Regelaltersgrenze nicht möglich, wenn dies lediglich die Zahlung freiwilliger Beiträge ermöglichen soll.