Guten Tag,
ich kann am 1.6.2019 nach 45 Jahren Rente beantragen. Wenn ich ab dem 1.6.19 Rentner bin und noch weiterhin Teilzeit arbeite, wird welches Einkommen für die Flexrente zugrunde gelegt?
Beispiel: vor dem Rentenbeginn beträgt das Gehalt 4.000 Euro bis zum 30.05.2019, ab dem 1.6. (Teilzeit) 2.000,00 Euro.
Wird das Jahreseinkommen von 34.000,00 Euro für die Höhe der Flexrente zugrunde gelegt oder das Einkommen während des Rentenbezugs auf 12 Monate hochgerechnet (24.000,00 Euro)
Über eine Antwort freue ich mich.