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Experten-Antwort

FlexRente

von angehender Rentner12.07.2019 | 15:02
137 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich kann am 1.6.2019 nach 45 Jahren Rente beantragen. Wenn ich ab dem 1.6.19 Rentner bin und noch weiterhin Teilzeit arbeite, wird welches Einkommen für die Flexrente zugrunde gelegt? Beispiel: vor dem Rentenbeginn beträgt das Gehalt 4.000 Euro bis zum 30.05.2019, ab dem 1.6. (Teilzeit) 2.000,00 Euro. Wird das Jahreseinkommen von 34.000,00 Euro für die Höhe der Flexrente zugrunde gelegt oder das Einkommen während des Rentenbezugs auf 12 Monate hochgerechnet (24.000,00 Euro) Über eine Antwort freue ich mich.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User angehender Rentner,

es wird nur das Bruttoeinkommen zu Grunde gelegt, dass Sie ab Rentenbeginn, hier 01.06.2019, tatsächlich verdienen werden. Nach Ihren Aussagen werden Sie ab dem 01.06.2019 monatlich 2.000,- EUR Brutto verdienen. Dieses Einkommen, insgesamt 14.000,- EUR, wird dann für das ganze Jahr 2019 zunächst zu Grunde gelegt.

Im Jahr 2020 wird überprüft, was Sie tatsächlich 2019 verdient haben und die zu viel gezahlte Rente von Ihnen zurückgefordert.

Wichtig ist, dass Sie der Deutschen Rentenversicherung mitteilen müssen, ob und wann Sie eine Beschäftigung aufgenommen haben.

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3 Antworten

DvDam 12.07.2019 | 15:17
Hallo, Ich bin zwar kein Experte kann Ihnen trotzdem Antworten. Alles was vor Rentenbeginn liegt zählt nicht. Gerechnet wird 7 x 2.000 - 6.300 / 12 x 0,4 dieser daraus resultierende Betrag wird von der Rente abgezogen. 2020 wird gerechnet: z.b. 12 x 2.000 - 6.300 / 12 x 0,4 gruss DvD
angehender Renteam 20.07.2019 | 14:44
vielen Dank für die Antworten. So hatte ich es mir auch gedacht.
angehender Renteam 20.07.2019 | 14:44
vielen Dank für die Antworten. So hatte ich es mir auch gedacht.
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