Hallo Theo,
sofern Sie weiterhin Krankengeld beziehen sind Sie an die Aufforderung der Krankenkasse gebunden, die maßgeblichen Anträge auf medizinische Rehabilitation, als auch ggf. in Folge, auf berufliche Rehabilitation (LTA), zu stellen.
Bei der Ausgestaltung einer Maßnahme, insbesondere bei beruflichen Qualifizierungen, sind Ihre Eignung und Neigung zu berücksichtigen, damit können Sie Widerspruch zu der Maßnahme einlegen, wenn Sie berechtigte Gründe haben, die der bewilligten Maßnahme entgegenstehen.
In Ihrem geschilderten Sachverhalt empfehlen wir aber zuvor eine erneute persönliche Klärung mit dem Reha-Berater Ihres Rentenversicherungsträgers, bevor Sie Widerspruch einlegen.
Ggf. lassen sich die Einwände im Gespräch einvernehmlich lösen.