Hallo Jan,
Sie haben ja den Sachverhalt bereits Ihrem Rentenversicherungsträger mitgeteilt. Damit sind Sie Ihre Mitteilungspflicht nachgekommen.
Um Ihren Rentenanspruch müssen Sie sich aus meiner Sicht keine Sorgen machen.
Viel Spaß mit dem Hund!
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Hallo Jan,
Sie haben ja den Sachverhalt bereits Ihrem Rentenversicherungsträger mitgeteilt. Damit sind Sie Ihre Mitteilungspflicht nachgekommen.
Um Ihren Rentenanspruch müssen Sie sich aus meiner Sicht keine Sorgen machen.
Viel Spaß mit dem Hund!
Von dauerhaft war bei mir gar nicht die Rede und wenn ich dem Hund mal ein paar Leckerlis kaufe und mir das Herrchen diese Ausgabe ersetzt oder ich mit dem Hund während der Urlaubsvertretung zum Tierarzt gehe und dort die Rechnung bezahle bekomme ich natürlich diese ausgelegten Kosten ersetzt. Es ist schließlich nicht mein Hund. Warum steht man eigentlich ständig unter Generalverdacht? Auch ein EM-Rentner darf bis 450,00 € hinzuverdienen (ja, der DRV anzeigen). Und ich bin mir sicher, dass bekommt Jan für seine Tätigkeit nicht. Da wäre ja eine HUTA (Hundetagesstätte) günstiger. Und wie Jan schon schrieb, ein Hund schläft die meiste Zeit. Da geht man mal am Mittag eine Stunde raus. Arbeit ist mit Sicherheit was ganz anderes und dem Finanzamt ist das so wie geschildert schnuppe.Ich mache so etwas als "Urlaubsvertretung". Ich käme gar nicht auf die Idee dieses als Arbeit zu bezeichnen. Freundschaftsdienst, Nachbarschaftshilfe vielleicht. Und wenn da Geld "fließt" ist das eher eine Aufwandsentschädigung für die entstandenen Kosten durch den Hund. Viel Spaß mit dem Vierbeiner!Wenn man dauerhaft gegen Geld die Tätigkeit ausführt und nicht angibt und versteuert (zusammen mit der Rente beim Finanzamt angibt), handelt es sich u.a. um Steuerhinterziehung. Aber viele haben kein Rechtsbewusstsein und gesamtgesellschaftliches Gewissen.
Das kann man mutwillig so betrachten, aber man kann es auch anders sehen. Wer einen Hund im Haus hat und einen eingezäunten Garten, arbeitet nicht, wenn der Hund irgendwo schläft. Klar ist, der User darf nicht täglich 7 Stunden arbeiten, und ich denke, man kann das auch gar nicht nach schwerer Krankheit. Ein wichtiges Argument gegen ihre Sichtweise ist aber auch die Bezahlung! Wir haben es mit einem 450-Euro-Job zu tun, bei 7 Stunden täglich gäbe es wohl ein kleines rechtliches Problem? Es handelt sich also offenkundig hier um einen Minijob, und der User sollte das angeben, was er tut.Hallo Jan, Mir fiel hinterher noch ein, wie ich das korrekt melden und angeben würde: Solange Sie gar nichts tun mit dem Hund, ist das ja wirklich keine Arbeit. Also ich würde das angeben, was Sie tatsächlich tun, also den Spaziergang und Füttern, entgegennehmen morgens, nachmittags abgeben. Macht vielleicht so 1,5 bis 2 Stunden täglich?Beaufsichtigen ist keine Arbeit? Halte ich für gewagt. Gerade dass ist die Arbeitsaufgabe ab Abgabe des Hundes bis zur Abholung. Es ist ein abgesteckter Zeitraum der zusammenhängt. Daher arbeitet man sehrwohl 7 Stunden. Das war in kleinster Weise als Angriff gedacht, sondern als Hinweis, dass man seine Rente nicht gefährdet. Es kann gut gehen, wenn der Sachbearbeiter ein Auge zudrückt. Job ist Job und die tägliche Dauer ist nahezu vollschichtig. Ich verstehe den Wunsch der Tätigkeit. Aber entweder macht man das Ganze ganz in der Freizeit (Erstattung von Auslagen) oder als Job während der ganzen Beaufsichtigungszeit. Wie bereits geschrieben ist es nicht relevant ob man ein Arbeit als Beruf oder als Berufung empfindet.
Der Unsinn der hier geschrieben wird, ist einfach unglaublich. Wer einen angemeldeten Minijob ausübt, hat kein eigenes Gewerbe.Ach ja?? Und was sagt das Finanzamt dazu? Herr Superschlau!
Wenn es Ihre einzige berufliche Aufgabe ist, Kunden am Weglaufen zu hindern, dann arbeiten Sie bei fehlendem Kunden nicht, ja sicher. Hat was von Juraklausur hier...aber am Ende zählt doch wohl, dass ein 450-Euro Job vereinbart ist. Der Arbeitgeber will also keine 7 Stunden tägliche Arbeit und bezahlt den User folglich nicht dafür, dass Hundchen auf dem Sofa schnarcht.Das kann man mutwillig so betrachten, aber man kann es auch anders sehen. Wer einen Hund im Haus hat und einen eingezäunten Garten, arbeitet nicht, wenn der Hund irgendwo schläft.wenn ich an der Kasse sitze und es ist gerade kein Kunde anwesend, arbeite ich dann auch nicht?
Ein Busfahrer fängt um sieben im Depot an und hat 17 Uhr Feierabend. Die Arbeitszeit betrug 8 Stunden.Hat was von Juraklausur hier...aber am Ende zählt doch wohl, dass ein 450-Euro Job vereinbart ist. Der Arbeitgeber will also keine 7 Stunden tägliche Arbeit und bezahlt den User folglich nicht dafür, dass Hundchen auf dem Sofa schnarcht.er bezahlt ihn für 7 Std. betreuen, egal was die Töhle macht. 7 Std. bleiben 7 Std., ich kann den Job an der Kasse auch nicht runterrechnen sondern muss für die Zeit bereit sein.
Auf die Höhe der Bezahlung hatte ich bereits mit dem Hinweis Verstoß gegen Mindestlohn hingewiesen. Es nicht die richtige Schlussfolgerung, das etwas keine Arbeit sein kann, weil der Lohn zu niedrig wäre. Das würde das Mindestlohngesetz zum Absurdum führen. Der Verstoß bedeutet nur, dass man das Vorhaben so nicht umsetzen darf. Der Fragesteller hat bereits im ersten Posting angegeben 7 Stunden am Tag für 450 Euro die Betrrung zu übernehmen. Fester Rahmen, feste Aufgabe, Feste Bezahlung: vollschichtige Arbeit. Wie gesagt, es ist unerheblich, ob der Arbeitnehmer oder Selbständige die Tätigkeit als Freizeit empfindet.Beaufsichtigen ist keine Arbeit? Halte ich für gewagt. Gerade dass ist die Arbeitsaufgabe ab Abgabe des Hundes bis zur Abholung. Es ist ein abgesteckter Zeitraum der zusammenhängt. Daher arbeitet man sehrwohl 7 Stunden. Das war in kleinster Weise als Angriff gedacht, sondern als Hinweis, dass man seine Rente nicht gefährdet. Es kann gut gehen, wenn der Sachbearbeiter ein Auge zudrückt. Job ist Job und die tägliche Dauer ist nahezu vollschichtig. Ich verstehe den Wunsch der Tätigkeit. Aber entweder macht man das Ganze ganz in der Freizeit (Erstattung von Auslagen) oder als Job während der ganzen Beaufsichtigungszeit. Wie bereits geschrieben ist es nicht relevant ob man ein Arbeit als Beruf oder als Berufung empfindet.Das kann man mutwillig so betrachten, aber man kann es auch anders sehen. Wer einen Hund im Haus hat und einen eingezäunten Garten, arbeitet nicht, wenn der Hund irgendwo schläft. Klar ist, der User darf nicht täglich 7 Stunden arbeiten, und ich denke, man kann das auch gar nicht nach schwerer Krankheit. Ein wichtiges Argument gegen ihre Sichtweise ist aber auch die Bezahlung! Wir haben es mit einem 450-Euro-Job zu tun, bei 7 Stunden täglich gäbe es wohl ein kleines rechtliches Problem? Es handelt sich also offenkundig hier um einen Minijob, und der User sollte das angeben, was er tut.
Fleicharbeiter arbeiten dann auch keine 12 Stunden, da sie ja für die Zeit zu wenig erhalten?wenn ich an der Kasse sitze und es ist gerade kein Kunde anwesend, arbeite ich dann auch nicht?Wenn es Ihre einzige berufliche Aufgabe ist, Kunden am Weglaufen zu hindern, dann arbeiten Sie bei fehlendem Kunden nicht, ja sicher. Hat was von Juraklausur hier...aber am Ende zählt doch wohl, dass ein 450-Euro Job vereinbart ist. Der Arbeitgeber will also keine 7 Stunden tägliche Arbeit und bezahlt den User folglich nicht dafür, dass Hundchen auf dem Sofa schnarcht.
Na hör mal, einige haben mir hier Schwarzarbeit unterstellt usw. Obwohl die Tätigkeit ordnungsgemäß angemeldet ist, sowohl bei der DRV als auch bei der Minijobzentrale. Da muss man sich schon rechtfertigen,da ich nichts verbotenes mache.Ich frage mich, wieso man sich hier rechtfertigen muss.Ich konnte keinen Beitrag finden, in dem Sie aufgefordert worden sind, sich zu rechtfertigen. Sie haben aber Antworten bekommen, die die Rechtssitution anders sehen, als es Ihnen lieb ist. Wenn man Fragen im Forum stellt, muss man damit rechnen. Schließlich haben Sie die Frage gestellt, weil Sie hinsichtlich der Rechtssituation zumindest unsicher waren. Alles gute mit dem Hund.
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