Hallo Jan,
Sie haben ja den Sachverhalt bereits Ihrem Rentenversicherungsträger mitgeteilt. Damit sind Sie Ihre Mitteilungspflicht nachgekommen.
Um Ihren Rentenanspruch müssen Sie sich aus meiner Sicht keine Sorgen machen.
Viel Spaß mit dem Hund!
Ich mache so etwas als "Urlaubsvertretung". Ich käme gar nicht auf die Idee dieses als Arbeit zu bezeichnen.
Freundschaftsdienst, Nachbarschaftshilfe vielleicht.
Und wenn da Geld "fließt" ist das eher eine Aufwandsentschädigung für die entstandenen Kosten durch den Hund.
Viel Spaß mit dem Vierbeiner!
Wenn man dauerhaft gegen Geld die Tätigkeit ausführt und nicht angibt und versteuert (zusammen mit der Rente beim Finanzamt angibt), handelt es sich u.a. um Steuerhinterziehung. Aber viele haben kein Rechtsbewusstsein und gesamtgesellschaftliches Gewissen.
Von dauerhaft war bei mir gar nicht die Rede und wenn ich dem Hund mal ein paar Leckerlis kaufe und mir das Herrchen diese Ausgabe ersetzt oder ich mit dem Hund während der Urlaubsvertretung zum Tierarzt gehe und dort die Rechnung bezahle bekomme ich natürlich diese ausgelegten Kosten ersetzt. Es ist schließlich nicht mein Hund. Warum steht man eigentlich ständig unter Generalverdacht? Auch ein EM-Rentner darf bis 450,00 € hinzuverdienen (ja, der DRV anzeigen). Und ich bin mir sicher, dass bekommt Jan für seine Tätigkeit nicht. Da wäre ja eine HUTA (Hundetagesstätte) günstiger. Und wie Jan schon schrieb, ein Hund schläft die meiste Zeit. Da geht man mal am Mittag eine Stunde raus. Arbeit ist mit Sicherheit was ganz anderes und dem Finanzamt ist das so wie geschildert schnuppe.Ich mache so etwas als "Urlaubsvertretung". Ich käme gar nicht auf die Idee dieses als Arbeit zu bezeichnen. Freundschaftsdienst, Nachbarschaftshilfe vielleicht. Und wenn da Geld "fließt" ist das eher eine Aufwandsentschädigung für die entstandenen Kosten durch den Hund. Viel Spaß mit dem Vierbeiner!Wenn man dauerhaft gegen Geld die Tätigkeit ausführt und nicht angibt und versteuert (zusammen mit der Rente beim Finanzamt angibt), handelt es sich u.a. um Steuerhinterziehung. Aber viele haben kein Rechtsbewusstsein und gesamtgesellschaftliches Gewissen.
Hallo Jan,
Mir fiel hinterher noch ein, wie ich das korrekt melden und angeben würde: Solange Sie gar nichts tun mit dem Hund, ist das ja wirklich keine Arbeit. Also ich würde das angeben, was Sie tatsächlich tun, also den Spaziergang und Füttern, entgegennehmen morgens, nachmittags abgeben. Macht vielleicht so 1,5 bis 2 Stunden täglich?
Beaufsichtigen ist keine Arbeit?
Halte ich für gewagt. Gerade dass ist die Arbeitsaufgabe ab Abgabe des Hundes bis zur Abholung. Es ist ein abgesteckter Zeitraum der zusammenhängt. Daher arbeitet man sehrwohl 7 Stunden. Das war in kleinster Weise als Angriff gedacht, sondern als Hinweis, dass man seine Rente nicht gefährdet. Es kann gut gehen, wenn der Sachbearbeiter ein Auge zudrückt. Job ist Job und die tägliche Dauer ist nahezu vollschichtig.
Ich verstehe den Wunsch der Tätigkeit. Aber entweder macht man das Ganze ganz in der Freizeit (Erstattung von Auslagen) oder als Job während der ganzen Beaufsichtigungszeit. Wie bereits geschrieben ist es nicht relevant ob man ein Arbeit als Beruf oder als Berufung empfindet.
Das kann man mutwillig so betrachten, aber man kann es auch anders sehen. Wer einen Hund im Haus hat und einen eingezäunten Garten, arbeitet nicht, wenn der Hund irgendwo schläft. Klar ist, der User darf nicht täglich 7 Stunden arbeiten, und ich denke, man kann das auch gar nicht nach schwerer Krankheit. Ein wichtiges Argument gegen ihre Sichtweise ist aber auch die Bezahlung! Wir haben es mit einem 450-Euro-Job zu tun, bei 7 Stunden täglich gäbe es wohl ein kleines rechtliches Problem? Es handelt sich also offenkundig hier um einen Minijob, und der User sollte das angeben, was er tut.Hallo Jan, Mir fiel hinterher noch ein, wie ich das korrekt melden und angeben würde: Solange Sie gar nichts tun mit dem Hund, ist das ja wirklich keine Arbeit. Also ich würde das angeben, was Sie tatsächlich tun, also den Spaziergang und Füttern, entgegennehmen morgens, nachmittags abgeben. Macht vielleicht so 1,5 bis 2 Stunden täglich?Beaufsichtigen ist keine Arbeit? Halte ich für gewagt. Gerade dass ist die Arbeitsaufgabe ab Abgabe des Hundes bis zur Abholung. Es ist ein abgesteckter Zeitraum der zusammenhängt. Daher arbeitet man sehrwohl 7 Stunden. Das war in kleinster Weise als Angriff gedacht, sondern als Hinweis, dass man seine Rente nicht gefährdet. Es kann gut gehen, wenn der Sachbearbeiter ein Auge zudrückt. Job ist Job und die tägliche Dauer ist nahezu vollschichtig. Ich verstehe den Wunsch der Tätigkeit. Aber entweder macht man das Ganze ganz in der Freizeit (Erstattung von Auslagen) oder als Job während der ganzen Beaufsichtigungszeit. Wie bereits geschrieben ist es nicht relevant ob man ein Arbeit als Beruf oder als Berufung empfindet.
Genau und jede Reinigungskraft die einen Minijob privat ausübt, hat gleich ein Reinigungsgewerbe (Ironie off).
Der Unsinn der hier geschrieben wird, ist einfach unglaublich.
Wer einen angemeldeten Minijob ausübt, hat kein eigenes Gewerbe.
Der Unsinn der hier geschrieben wird, ist einfach unglaublich. Wer einen angemeldeten Minijob ausübt, hat kein eigenes Gewerbe.Ach ja?? Und was sagt das Finanzamt dazu? Herr Superschlau!
Hallo Jan,
ich habe noch einen wichtigen Punkt für Dich, den es zu beachten gibt:
Also ich bin auch Hundebesitzerin seit 21 Jahren. :-)
Folgendes wurde noch gar nicht bedacht von Dir: Wer Hunde gewerbsmäßig ausführt und betreut benötigt einen Gewerbeschein und eine entsprechende Haftpflichtversicherung dafür, es handelt sich dann um einen Gassiservice oder Hundebetreuung, auch wenn es nur 1 Hundenase ist.
Daher ist zu überlegen, ob Du das willst, ich denke eher nicht.
Selbst wenn Du diese Tätigkeit über die Minijobzentrale korrrekt anmeldest und den Verdienst angibst hat Du in dem Moment ein Gewerbe. Denn der Bekannte, dem die Schnuffelnase gehört wird wohl keinen Arbeitsvertrag mit Dir schließen.
Es ist auf jeden Fall aus Versicherungsgründen wichtig, darüber sich zu informieren im Kleingedruckten. Nicht umsonst sollte jeder Hundebesitzer eine Tierhalterhaftpflichtversicherung haben. Die deckt meinstens auch Fremdverschulden ab, wenn eine beauftragte befreundete Person oder Familienmitglied mit dem Hund unterwegs ist.
Bitte aufmerksam lesen, und den Freund fragen. Denn es ist kein Freundschaftsdienst mehr, weil Du Geld dafür bekommt in Form des angemeldeten Minijobs. Dann kann es sein, dass die private Tierhalterhaftpflichtversicherung nicht greift im Falle des hoffentlich nicht eintretenden Falles.
Und mit Schwarzarbeit hat es in meinen Augen nichts zu tun, wenn jemand seinen Aufwand entschädigt bekommt. Sei es in Form von Bargeld für die Fahrtkosten oder einer Packung Waschpulver extra (Hundis können sich auch schön einschmuddeln), einen Gutschein als Dankeschön oder einer Tüte Extra-Leckerchen für Schnabbelnase & Gassigeher.
Viel Freude wünsche ich Dir und überlege bitte gut, weil es auch nicht nur schöne Gassirunden gibt sondern auch eine hohe Verantwortung Du gegenüber dem anvertrauten Tier hast nebst den anderen Hundebesitzern mit ihren kleinen und großen, lieben und auch unerzogenen Schnuten, die Ihr garantiert auf Euren langen Rundne trefft.
Und selbst als erfahrener Hundefreund gerät man immer in Situationen, wo man denkt "Noch mal gut gegangen....".
Alles Liebe Euch.
wenn ich an der Kasse sitze und es ist gerade kein Kunde anwesend, arbeite ich dann auch nicht?
Wenn es Ihre einzige berufliche Aufgabe ist, Kunden am Weglaufen zu hindern, dann arbeiten Sie bei fehlendem Kunden nicht, ja sicher. Hat was von Juraklausur hier...aber am Ende zählt doch wohl, dass ein 450-Euro Job vereinbart ist. Der Arbeitgeber will also keine 7 Stunden tägliche Arbeit und bezahlt den User folglich nicht dafür, dass Hundchen auf dem Sofa schnarcht.Das kann man mutwillig so betrachten, aber man kann es auch anders sehen. Wer einen Hund im Haus hat und einen eingezäunten Garten, arbeitet nicht, wenn der Hund irgendwo schläft.wenn ich an der Kasse sitze und es ist gerade kein Kunde anwesend, arbeite ich dann auch nicht?
Der Unsinn der hier geschrieben wird, ist einfach unglaublich.
Wer einen angemeldeten Minijob ausübt, hat kein eigenes Gewerbe. [/quote]
Ach ja?? Und was sagt das Finanzamt dazu? Herr Superschlau!
Das kann man mutwillig so betrachten, aber man kann es auch anders sehen.
Wer einen Hund im Haus hat und einen eingezäunten Garten, arbeitet nicht, wenn der Hund irgendwo schläft.
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wenn ich an der Kasse sitze und es ist gerade kein Kunde anwesend, arbeite ich dann auch nicht?
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Wenn es Ihre einzige berufliche Aufgabe ist, Kunden am Weglaufen zu hindern, dann arbeiten Sie bei fehlendem Kunden nicht, ja sicher.
Hat was von Juraklausur hier...aber am Ende zählt doch wohl, dass ein 450-Euro Job vereinbart ist. Der Arbeitgeber will also keine 7 Stunden tägliche Arbeit und bezahlt den User folglich nicht dafür, dass Hundchen auf dem Sofa schnarcht.
er bezahlt ihn für 7 Std. betreuen, egal was die Töhle macht. 7 Std. bleiben 7 Std., ich kann den Job an der Kasse auch nicht runterrechnen sondern muss für die Zeit bereit sein.
Ein Busfahrer fängt um sieben im Depot an und hat 17 Uhr Feierabend. Die Arbeitszeit betrug 8 Stunden.Hat was von Juraklausur hier...aber am Ende zählt doch wohl, dass ein 450-Euro Job vereinbart ist. Der Arbeitgeber will also keine 7 Stunden tägliche Arbeit und bezahlt den User folglich nicht dafür, dass Hundchen auf dem Sofa schnarcht.er bezahlt ihn für 7 Std. betreuen, egal was die Töhle macht. 7 Std. bleiben 7 Std., ich kann den Job an der Kasse auch nicht runterrechnen sondern muss für die Zeit bereit sein.
Hallo Jan,
Mir fiel hinterher noch ein, wie ich das korrekt melden und angeben würde: Solange Sie gar nichts tun mit dem Hund, ist das ja wirklich keine Arbeit. Also ich würde das angeben, was Sie tatsächlich tun, also den Spaziergang und Füttern, entgegennehmen morgens, nachmittags abgeben. Macht vielleicht so 1,5 bis 2 Stunden täglich?
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Beaufsichtigen ist keine Arbeit?
Halte ich für gewagt. Gerade dass ist die Arbeitsaufgabe ab Abgabe des Hundes bis zur Abholung. Es ist ein abgesteckter Zeitraum der zusammenhängt. Daher arbeitet man sehrwohl 7 Stunden. Das war in kleinster Weise als Angriff gedacht, sondern als Hinweis, dass man seine Rente nicht gefährdet. Es kann gut gehen, wenn der Sachbearbeiter ein Auge zudrückt. Job ist Job und die tägliche Dauer ist nahezu vollschichtig.
Ich verstehe den Wunsch der Tätigkeit. Aber entweder macht man das Ganze ganz in der Freizeit (Erstattung von Auslagen) oder als Job während der ganzen Beaufsichtigungszeit. Wie bereits geschrieben ist es nicht relevant ob man ein Arbeit als Beruf oder als Berufung empfindet.
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Das kann man mutwillig so betrachten, aber man kann es auch anders sehen.
Wer einen Hund im Haus hat und einen eingezäunten Garten, arbeitet nicht, wenn der Hund irgendwo schläft. Klar ist, der User darf nicht täglich 7 Stunden arbeiten, und ich denke, man kann das auch gar nicht nach schwerer Krankheit. Ein wichtiges Argument gegen ihre Sichtweise ist aber auch die Bezahlung! Wir haben es mit einem 450-Euro-Job zu tun, bei 7 Stunden täglich gäbe es wohl ein kleines rechtliches Problem? Es handelt sich also offenkundig hier um einen Minijob, und der User sollte das angeben, was er tut.
Auf die Höhe der Bezahlung hatte ich bereits mit dem Hinweis Verstoß gegen Mindestlohn hingewiesen. Es nicht die richtige Schlussfolgerung, das etwas keine Arbeit sein kann, weil der Lohn zu niedrig wäre. Das würde das Mindestlohngesetz zum Absurdum führen. Der Verstoß bedeutet nur, dass man das Vorhaben so nicht umsetzen darf. Der Fragesteller hat bereits im ersten Posting angegeben 7 Stunden am Tag für 450 Euro die Betrrung zu übernehmen. Fester Rahmen, feste Aufgabe, Feste Bezahlung: vollschichtige Arbeit. Wie gesagt, es ist unerheblich, ob der Arbeitnehmer oder Selbständige die Tätigkeit als Freizeit empfindet.Beaufsichtigen ist keine Arbeit? Halte ich für gewagt. Gerade dass ist die Arbeitsaufgabe ab Abgabe des Hundes bis zur Abholung. Es ist ein abgesteckter Zeitraum der zusammenhängt. Daher arbeitet man sehrwohl 7 Stunden. Das war in kleinster Weise als Angriff gedacht, sondern als Hinweis, dass man seine Rente nicht gefährdet. Es kann gut gehen, wenn der Sachbearbeiter ein Auge zudrückt. Job ist Job und die tägliche Dauer ist nahezu vollschichtig. Ich verstehe den Wunsch der Tätigkeit. Aber entweder macht man das Ganze ganz in der Freizeit (Erstattung von Auslagen) oder als Job während der ganzen Beaufsichtigungszeit. Wie bereits geschrieben ist es nicht relevant ob man ein Arbeit als Beruf oder als Berufung empfindet.Das kann man mutwillig so betrachten, aber man kann es auch anders sehen. Wer einen Hund im Haus hat und einen eingezäunten Garten, arbeitet nicht, wenn der Hund irgendwo schläft. Klar ist, der User darf nicht täglich 7 Stunden arbeiten, und ich denke, man kann das auch gar nicht nach schwerer Krankheit. Ein wichtiges Argument gegen ihre Sichtweise ist aber auch die Bezahlung! Wir haben es mit einem 450-Euro-Job zu tun, bei 7 Stunden täglich gäbe es wohl ein kleines rechtliches Problem? Es handelt sich also offenkundig hier um einen Minijob, und der User sollte das angeben, was er tut.
Wenn jemand im Home-Office arbeitet, gilt das als Arbeitszeit, was tatsächlich vereinbart wurde. Also z.B. von 9-10 h E-Mails abrufen und weiterleiten. von 12-13.30 Telefondienst, weil Bürotelefon umgeleitet wird. Von 17.45-18 h nochmals Nachricht an Vorgesetzten, dass für den nächsten Tag alles vorbereitet ist.
Auf wie viele Stunden Arbeitszeit kommt dieser Mitarbeiter?
Also kann eigentlich nur das Entgegennehmen und Wiederabgeben des Hundes als "Arbeit" bewertet werden, denn zu diesem Zeitpunkt muss Jan zu einer bestimmten, von seinem Arbeitgeber (dem Hundebesitzer) vorgegebenen Zeitpunkt zur Verfügung stehen. Und sicherlich ist auch die Mittagsmahlzeit des Hundes, die zubereitet und in die Näpfe verteilt wird, als Arbeitszeit zu betrachten, da auch hierfür (wegen Regelmäßigkeit für den Hund) ein bestimmter Zeitraum vorgesehen ist.
Wenn der Hund ansonsten faul neben dem ebenfalls faul herumliegenden Jan im Garten döst, ist dies sicherlich keine Arbeit.
Und auch Spaziergänge, die Jan ohnehin macht, ob mit oder ohne Hund, ist keine Arbeitszeit. Allerdings ja, die versicherungsrechtliche Seite muss berücksichtigt werden (Haftpflicht/Unfall/Wege). Aber das ist Sache des Arbeitgebers.
Vielleicht sollte Jan einfach diese ganzen Beiträge ausdrucken und seiner RV mitsenden. Und die entscheidet dann, ob er, weil er ohnehin zuhause ist, damit seine EM-Rente unberechtigt erhält.
Die wollen ja zumindest anscheinend doch noch eine Aussage haben zu der Arbeitszeit.
Sollte da allerdings der ganze Tag als Arbeitszeit bewertet werden, dürfte ja auch kein Voll-EM-Rentner privat einen Hund besitzen... Denn auch ein privater Hund macht Arbeit, auch wenn man dafür dann von anderen kein Geld erhält.
Wenn jemand im Home-Office arbeitet, gilt das als Arbeitszeit, was tatsächlich vereinbart wurde. Also z.B. von 9-10 h E-Mails abrufen und weiterleiten. von 12-13.30 Telefondienst, weil Bürotelefon umgeleitet wird. Von 17.45-18 h nochmals Nachricht an Vorgesetzten, dass für den nächsten Tag alles vorbereitet ist.
Auf wie viele Stunden Arbeitszeit kommt dieser Mitarbeiter?
Also kann eigentlich nur das Entgegennehmen und Wiederabgeben des Hundes als "Arbeit" bewertet werden, denn zu diesem Zeitpunkt muss Jan zu einer bestimmten, von seinem Arbeitgeber (dem Hundebesitzer) vorgegebenen Zeitpunkt zur Verfügung stehen. Und sicherlich ist auch die Mittagsmahlzeit des Hundes, die zubereitet und in die Näpfe verteilt wird, als Arbeitszeit zu betrachten, da auch hierfür (wegen Regelmäßigkeit für den Hund) ein bestimmter Zeitraum vorgesehen ist.
Wenn der Hund ansonsten faul neben dem ebenfalls faul herumliegenden Jan im Garten döst, ist dies sicherlich keine Arbeit.
Und auch Spaziergänge, die Jan ohnehin macht, ob mit oder ohne Hund, ist keine Arbeitszeit. Allerdings ja, die versicherungsrechtliche Seite muss berücksichtigt werden (Haftpflicht/Unfall/Wege). Aber das ist Sache des Arbeitgebers.
Vielleicht sollte Jan einfach diese ganzen Beiträge ausdrucken und seiner RV mitsenden. Und die entscheidet dann, ob er, weil er ohnehin zuhause ist, damit seine EM-Rente unberechtigt erhält.
Die wollen ja zumindest anscheinend doch noch eine Aussage haben zu der Arbeitszeit.
Sollte da allerdings der ganze Tag als Arbeitszeit bewertet werden, dürfte ja auch kein Voll-EM-Rentner privat einen Hund besitzen... Denn auch ein privater Hund macht Arbeit, auch wenn man dafür dann von anderen kein Geld erhält.
Das kann man mutwillig so betrachten, aber man kann es auch anders sehen.
Wer einen Hund im Haus hat und einen eingezäunten Garten, arbeitet nicht, wenn der Hund irgendwo schläft.
[/quote]
wenn ich an der Kasse sitze und es ist gerade kein Kunde anwesend, arbeite ich dann auch nicht?
[/quote]
Wenn es Ihre einzige berufliche Aufgabe ist, Kunden am Weglaufen zu hindern, dann arbeiten Sie bei fehlendem Kunden nicht, ja sicher.
Hat was von Juraklausur hier...aber am Ende zählt doch wohl, dass ein 450-Euro Job vereinbart ist. Der Arbeitgeber will also keine 7 Stunden tägliche Arbeit und bezahlt den User folglich nicht dafür, dass Hundchen auf dem Sofa schnarcht.
Fleicharbeiter arbeiten dann auch keine 12 Stunden, da sie ja für die Zeit zu wenig erhalten?wenn ich an der Kasse sitze und es ist gerade kein Kunde anwesend, arbeite ich dann auch nicht?Wenn es Ihre einzige berufliche Aufgabe ist, Kunden am Weglaufen zu hindern, dann arbeiten Sie bei fehlendem Kunden nicht, ja sicher. Hat was von Juraklausur hier...aber am Ende zählt doch wohl, dass ein 450-Euro Job vereinbart ist. Der Arbeitgeber will also keine 7 Stunden tägliche Arbeit und bezahlt den User folglich nicht dafür, dass Hundchen auf dem Sofa schnarcht.
Ich vertraue jetzt mal auf die Expertenantwort, das meine Tätigkeit schon ok ist.
Ich habe lange nach einer Tätigkeit gesucht, die ich trotz meiner schweren Krankheit ausüben kann, und bin froh, diese zu haben.
Ich muss viel schlafen und ruhen und sowas wie 2 Stunden täglich Verkauf oder reinigen kann ich nicht leisten.
Ich muss den Hund nicht beaufsichtigen, ich kann normal schlafen und alles.
Ich frage mich, wieso man sich hier rechtfertigen muss.
Ein Gewerbe ist es natürlich auch nicht, ich bin angestellt beim Besitzer über die Minijob zentrale und da bin ich auch unfallversichert
Ich konnte keinen Beitrag finden, in dem Sie aufgefordert worden sind, sich zu rechtfertigen.
Sie haben aber Antworten bekommen, die die Rechtssitution anders sehen, als es Ihnen lieb ist. Wenn man Fragen im Forum stellt, muss man damit rechnen. Schließlich haben Sie die Frage gestellt, weil Sie hinsichtlich der Rechtssituation zumindest unsicher waren.
Alles gute mit dem Hund.
Na hör mal, einige haben mir hier Schwarzarbeit unterstellt usw. Obwohl die Tätigkeit ordnungsgemäß angemeldet ist, sowohl bei der DRV als auch bei der Minijobzentrale. Da muss man sich schon rechtfertigen,da ich nichts verbotenes mache.Ich frage mich, wieso man sich hier rechtfertigen muss.Ich konnte keinen Beitrag finden, in dem Sie aufgefordert worden sind, sich zu rechtfertigen. Sie haben aber Antworten bekommen, die die Rechtssitution anders sehen, als es Ihnen lieb ist. Wenn man Fragen im Forum stellt, muss man damit rechnen. Schließlich haben Sie die Frage gestellt, weil Sie hinsichtlich der Rechtssituation zumindest unsicher waren. Alles gute mit dem Hund.
Ich vertraue jetzt mal auf die Expertenantwort, das meine Tätigkeit schon ok ist.
Ich habe lange nach einer Tätigkeit gesucht, die ich trotz meiner schweren Krankheit ausüben kann, und bin froh, diese zu haben.
Ich muss viel schlafen und ruhen und sowas wie 2 Stunden täglich Verkauf oder reinigen kann ich nicht leisten.
Ich muss den Hund nicht beaufsichtigen, ich kann normal schlafen und alles.
Ich frage mich, wieso man sich hier rechtfertigen muss.
Ein Gewerbe ist es natürlich auch nicht, ich bin angestellt beim Besitzer über die Minijob zentrale und da bin ich auch unfallversichert
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