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Experten-Antwort

Frage zum Nebenjob Erwerbsminderungsrente

von Jan15.07.2020 | 19:02
209 Ansichten
35 Antworten
Eigentlich muss man ja weniger als 3 h arbeiten da ich volle Erwerbsminderungsrente beziehe. Nun habe ich die Gelegenheit, 450€ zu verdienen, indem ich einen Hund bei mir betreue.Der Hund wird um 9 gebracht und gegen 16 Uhr abgeholt. Aber es ist im Prinzip keine Arbeit in dem Sinne. Der Hund liegt in meiner Wohnung rum und im Garten. Ich soll mit ihn spazieren gehen, aber auch das ist irgendwie keine Arbeit, ich gehe auch üblicherweise einmal am Tag so spazieren, da es für meine Therapie wichtig ist und der Hund hat auch einen therapeutischen Effekt. Nun frage ich mich die ganze Zeit, wie dieser Job Stunden mäßig gewertet wird? Arbeite ich zu viel? Ist das legal, was ich da mache?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 16.07.2020 | 10:29

Hallo Jan,

Sie haben ja den Sachverhalt bereits Ihrem Rentenversicherungsträger mitgeteilt. Damit sind Sie Ihre Mitteilungspflicht nachgekommen.

Um Ihren Rentenanspruch müssen Sie sich aus meiner Sicht keine Sorgen machen.

Viel Spaß mit dem Hund!

34 Antworten

Volker am 15.07.2020 | 21:54
Formal ist es egal, ob man Arbeit als Arbeit empfindet. 7 Stunden geht überhaupt nicht. Ganz zu schweigen vom Mindestlohngesetz... Wobei die beschriebene Stelle eigentlich keine übliche Arbeit ist und evt. nicht zum allgemeinen Arbeitsmart im Sinne der EM handeln könnte. Was sagen die Experten? Ist der Hund
Volker am 15.07.2020 | 21:58
Formal ist es egal, ob man Arbeit als Arbeit empfindet. 7 Stunden geht überhaupt nicht. Ganz zu schweigen vom Mindestlohngesetz... Wobei die beschriebene Stelle eigentlich keine übliche Arbeit ist und evt. nicht zum allgemeinen Arbeitsmart im Sinne der EM handeln könnte. Was sagen die Experten? Ist der Hund fussläufig Zuhause? Dann könnten Sie den Hund zum Gassigehen abholen.
W°lfgangam 15.07.2020 | 23:33
...Sie können das Fellobjekt auch 48/Tag in Ihrer Nähe rummüffeln lassen + und sich dauerhaft zur Betreuung daneben legen/vielleicht riecht der Hund sogar besser - daraus entsteht noch immer keine bewertenswerte Arbeit im Sinne der EMRT ...zumindest nicht für den Hund, der sich dann wohl eher selbst bei der AfA anmeldet, um einen sinnvolleren Begleiter zu rekrutieren! - und lässt Sie weiterhin faulend danieder liegen/offensichtlich gefällt Ihnen das?! Nächste 'Spaßfrage' von Ihnen? ;-) Gruß w.
Tinaam 15.07.2020 | 23:39
Ich mache so etwas als "Urlaubsvertretung". Ich käme gar nicht auf die Idee dieses als Arbeit zu bezeichnen. Freundschaftsdienst, Nachbarschaftshilfe vielleicht. Und wenn da Geld "fließt" ist das eher eine Aufwandsentschädigung für die entstandenen Kosten durch den Hund. Viel Spaß mit dem Vierbeiner!
Siehe hieram 16.07.2020 | 02:15
Hallo Jan, wenn der Hund für Sie auch einen therapeutischen Effekt hat, dann müsste doch eigentlich der Geld bekommen, nicht Sie...?? Allerdings wird es wahrscheinlich schwierig sein, dafür ein Rezept zu bekommen, so dass jemand die Kosten übernimmt. Also ist er Ihr Privattherapeut? (to do list > Steuerberater fragen, ob steuerlich mindernd). Wobei es vermutlich egal wäre, ob Ihr Privattherapeut bei Ihnen Hausbesuche macht oder Sie fußläufig ihn zum Therapiegespräch abholen, solange Sie dafür nicht eine Fahrt(bzw. Wege-) kostenerstattung geltend machen, weder bei der DRV, noch beim Finanzamt. Und einen Hund, den man mal mit zu einem Spaziergang nimmt und anschließend einen mit bester Kalbsleber gefüllten Futternapf hinstellt (> Kostenerstattung), der aber ansonsten die Blumenbeete umpflügt, was den Gärtner erspart (> Achtung, das ist keine Haushaltsnahe Dienstleistung, die beim FA geltend gemacht werden kann!), oder faul in der Sonne liegt, und man sich daneben legen kann, als "Arbeit" zu bezeichnen?? Hmmm.... Der Verdienst, den Sie dadurch erwirtschaften, muss natürlich ordentlich bei der Minijobzentrale angemeldet werden. (das kostet den Hundetherapeutenbesitzer nochmals ein paar EUR mehr an SozV-Beträgen und pauschaler LSt.) Und ob das dann als gewerblicher Minijob oder im Privathaushalt gewertet wird, wird dort geklärt. Jedenfalls können Sie wohl auf die RV-Versicherungspflicht verzichten und den Betrag lieber in ein paar Leckerlies investieren, an EP's für Sie bringt das nicht wirklich gravierend etwas. Aber Sie sind dann auf dem Arbeitsweg, ob fußläufig oder bei der längeren Gassistrecke, auch unfallversichert. Anders sähe es wohl aus, wenn Sie noch ein oder zwei Spielgefährten dazu holen, damit einer nicht alleine im Garten buddeln muss (auch drei 'Gärtner' sind in dem Fall keine haushaltsnahe Dienstleistung!). Das wäre dann ein "Gewerbe" und als selbstständige Tätigkeit beim FA anzumelden. Würde aber dann vielleicht den möglichen Freibetrag überschreiten, je nach Kalbsleberaufwand. Und auch der notwendigen, im Garten zu vergrabenden Knochen, damit dort umgebuddelt wird. Weil dann die Einnahmen anhand Steuerbescheid gelten (Also Einnahmen minus Ausgaben gleich steuerpflichtiger Gewinn, der als Hinzuverdienst zu berücksichtigen ist. Liegt dieser unter 6.300,01 EUR, mindert es die Rente nicht, interessiert aber evtl. Ihre Krankenkasse. (to do list > bei Bedarf Krankenkasse fragen). Machen drei Hundetherapeuten mehr Arbeit als einer?? Fragen gibts... Und antworten kann Ihnen dazu rechtssicher nur Ihre zuständige Rentenversicherung! Nachdem Sie (möglichst minutiös) den Tagesablauf geschildert haben, der dann insgesamt pro Tag 2,59 h nicht überschreiten darf. Im §43 SGB VI steht lediglich, dass die tägliche Arbeitszeit bei voller EM unter 3h liegen muss, nicht, wie viele oder auch wenige Pausen dazwischen gemacht werden dürfen. Da der Verdienst unter der Freibetragsgrenze liegt, sollte es eigentlich keine Probleme geben... Aber der "Experte" wird sich sicherlich dazu auch noch (heimlich etwas verschmitzt lächelnd..??..) zielführend offiziell äußern. Respekt, dass Sie die Frage offen stellen (wenn auch durch einen Nickname geschützt)! Ob nun ernsthaft gemeint oder nur um zum Nachdenken anzuregen. Letzteres haben Sie auf jeden Fall erreicht, wie man an den unterschiedlichen Antworten sehen kann :-). Alles Gute für Sie und Ihren zukünftigen Hundetherapeuten!
Janam 16.07.2020 | 07:03
Die Tätigkeit ist natürlich angemeldet, auf 450€ Basis. Auch ist dir DRV informiert, das ich jetzt dazu verdiene. Nur soll ich jetzt beantworten, wieviel Stunden ich arbeite. Meine Frage ist nicht als Scherz gemeint. Aber ich arbeite auf jeden Fall nicht 7h, wie jemand hier behauptete. Die meiste Zeit kann ich mich meiner Krankheit ( Krebs) entsprechend ausruhen. Scheinbar kennen die meisten hier keine Hunde, also Hunde schlafen fast den ganzen Tag. Der Besitzer selber geht vor und nach seiner Arbeit mit dem Hund sehr, sehr lange spazieren. Das Geld bekomme ich dafür, das der Hund bei mir ist und sich nicht einsam fühlt, während der Besitzer zur Arbeit ist. Es ist auch nicht gerade fair, hier so angefeindet zu werden.
Steuerzahleram 16.07.2020 | 06:26
Tina schrieb

Ich mache so etwas als "Urlaubsvertretung". Ich käme gar nicht auf die Idee dieses als Arbeit zu bezeichnen.

Freundschaftsdienst, Nachbarschaftshilfe vielleicht.

Und wenn da Geld "fließt" ist das eher eine Aufwandsentschädigung für die entstandenen Kosten durch den Hund.

Viel Spaß mit dem Vierbeiner!

Wenn man dauerhaft gegen Geld die Tätigkeit ausführt und nicht angibt und versteuert (zusammen mit der Rente beim Finanzamt angibt), handelt es sich u.a. um Steuerhinterziehung. Aber viele haben kein Rechtsbewusstsein und gesamtgesellschaftliches Gewissen.
Fraukeam 16.07.2020 | 07:57
Hallo Jan, Es tut mir leid, wie man hier mit Ihnen umgeht. Das Problem ist mir auch bekannt, wer tatsächlich ehrlich ist und alles korrekt machen will, gerät in Turbulenzen. Andere nehmen halt das Geld unter der Hand und reden nicht drüber. Die sind fein raus, Sie dagegen haben Ärger. Ging mir ähnlich, als ich meine Pflegestufe abgeben wollte. Der traurige Zustand unseres Landes ist, dass Betrügen und Schwarzabeiten normal geworden ist, und Ehrlichkeit erschüttert sowohl die Gedanken Ihrer Mitbürger wie auch die vorgefertigten Satzbausteine in den Antwortschreiben von Behörden und Sozialgerichten. Also Sie haben alles richtig gemacht und sich vorbildlich verhalten. Natürlich hätten Sie es bequemer haben können... Jetzt hilft nur, offen darzulegen, wie Ihre Arbeit aussieht, nämlich auf der Couch zu liegen und aufzupassen. Dann wird Ihnen angesichts einer Krebserkrankung sicher kein Rentenentzug drohen, und eine Verminderung der Rentenzahlung nur in dem vorgesehenen Maße, wie Sie Zuverdienstgrenzen überschreiten.
Tinaam 16.07.2020 | 08:30
Steuerzahler schrieb

Wenn man dauerhaft gegen Geld die Tätigkeit ausführt und nicht angibt und versteuert (zusammen mit der Rente beim Finanzamt angibt), handelt es sich u.a. um Steuerhinterziehung. Aber viele haben kein Rechtsbewusstsein und gesamtgesellschaftliches Gewissen.

Ich mache so etwas als "Urlaubsvertretung". Ich käme gar nicht auf die Idee dieses als Arbeit zu bezeichnen. Freundschaftsdienst, Nachbarschaftshilfe vielleicht. Und wenn da Geld "fließt" ist das eher eine Aufwandsentschädigung für die entstandenen Kosten durch den Hund. Viel Spaß mit dem Vierbeiner!
Wenn man dauerhaft gegen Geld die Tätigkeit ausführt und nicht angibt und versteuert (zusammen mit der Rente beim Finanzamt angibt), handelt es sich u.a. um Steuerhinterziehung. Aber viele haben kein Rechtsbewusstsein und gesamtgesellschaftliches Gewissen.
Von dauerhaft war bei mir gar nicht die Rede und wenn ich dem Hund mal ein paar Leckerlis kaufe und mir das Herrchen diese Ausgabe ersetzt oder ich mit dem Hund während der Urlaubsvertretung zum Tierarzt gehe und dort die Rechnung bezahle bekomme ich natürlich diese ausgelegten Kosten ersetzt. Es ist schließlich nicht mein Hund. Warum steht man eigentlich ständig unter Generalverdacht? Auch ein EM-Rentner darf bis 450,00 € hinzuverdienen (ja, der DRV anzeigen). Und ich bin mir sicher, dass bekommt Jan für seine Tätigkeit nicht. Da wäre ja eine HUTA (Hundetagesstätte) günstiger. Und wie Jan schon schrieb, ein Hund schläft die meiste Zeit. Da geht man mal am Mittag eine Stunde raus. Arbeit ist mit Sicherheit was ganz anderes und dem Finanzamt ist das so wie geschildert schnuppe.
Fraukeam 16.07.2020 | 09:55
Hallo Jan, Mir fiel hinterher noch ein, wie ich das korrekt melden und angeben würde: Solange Sie gar nichts tun mit dem Hund, ist das ja wirklich keine Arbeit. Also ich würde das angeben, was Sie tatsächlich tun, also den Spaziergang und Füttern, entgegennehmen morgens, nachmittags abgeben. Macht vielleicht so 1,5 bis 2 Stunden täglich?
sturkoppam 16.07.2020 | 11:25
Hier leiden fast alle Frauen am "Pipi Langstrumpf" Syndrom, machen sich die Welt wie sie ihnen gefällt.:-)
Kerstinam 16.07.2020 | 11:19
Hallo Jan, ich habe noch einen wichtigen Punkt für Dich, den es zu beachten gibt: Also ich bin auch Hundebesitzerin seit 21 Jahren. :-) Folgendes wurde noch gar nicht bedacht von Dir: Wer Hunde gewerbsmäßig ausführt und betreut benötigt einen Gewerbeschein und eine entsprechende Haftpflichtversicherung dafür, es handelt sich dann um einen Gassiservice oder Hundebetreuung, auch wenn es nur 1 Hundenase ist. Daher ist zu überlegen, ob Du das willst, ich denke eher nicht. Selbst wenn Du diese Tätigkeit über die Minijobzentrale korrrekt anmeldest und den Verdienst angibst hat Du in dem Moment ein Gewerbe. Denn der Bekannte, dem die Schnuffelnase gehört wird wohl keinen Arbeitsvertrag mit Dir schließen. Es ist auf jeden Fall aus Versicherungsgründen wichtig, darüber sich zu informieren im Kleingedruckten. Nicht umsonst sollte jeder Hundebesitzer eine Tierhalterhaftpflichtversicherung haben. Die deckt meinstens auch Fremdverschulden ab, wenn eine beauftragte befreundete Person oder Familienmitglied mit dem Hund unterwegs ist. Bitte aufmerksam lesen, und den Freund fragen. Denn es ist kein Freundschaftsdienst mehr, weil Du Geld dafür bekommt in Form des angemeldeten Minijobs. Dann kann es sein, dass die private Tierhalterhaftpflichtversicherung nicht greift im Falle des hoffentlich nicht eintretenden Falles. Und mit Schwarzarbeit hat es in meinen Augen nichts zu tun, wenn jemand seinen Aufwand entschädigt bekommt. Sei es in Form von Bargeld für die Fahrtkosten oder einer Packung Waschpulver extra (Hundis können sich auch schön einschmuddeln), einen Gutschein als Dankeschön oder einer Tüte Extra-Leckerchen für Schnabbelnase & Gassigeher. Viel Freude wünsche ich Dir und überlege bitte gut, weil es auch nicht nur schöne Gassirunden gibt sondern auch eine hohe Verantwortung Du gegenüber dem anvertrauten Tier hast nebst den anderen Hundebesitzern mit ihren kleinen und großen, lieben und auch unerzogenen Schnuten, die Ihr garantiert auf Euren langen Rundne trefft. Und selbst als erfahrener Hundefreund gerät man immer in Situationen, wo man denkt "Noch mal gut gegangen....". Alles Liebe Euch.
Michaam 16.07.2020 | 11:28
Frauke schrieb

Hallo Jan,

Mir fiel hinterher noch ein, wie ich das korrekt melden und angeben würde: Solange Sie gar nichts tun mit dem Hund, ist das ja wirklich keine Arbeit. Also ich würde das angeben, was Sie tatsächlich tun, also den Spaziergang und Füttern, entgegennehmen morgens, nachmittags abgeben. Macht vielleicht so 1,5 bis 2 Stunden täglich?

Beaufsichtigen ist keine Arbeit? Halte ich für gewagt. Gerade dass ist die Arbeitsaufgabe ab Abgabe des Hundes bis zur Abholung. Es ist ein abgesteckter Zeitraum der zusammenhängt. Daher arbeitet man sehrwohl 7 Stunden. Das war in kleinster Weise als Angriff gedacht, sondern als Hinweis, dass man seine Rente nicht gefährdet. Es kann gut gehen, wenn der Sachbearbeiter ein Auge zudrückt. Job ist Job und die tägliche Dauer ist nahezu vollschichtig. Ich verstehe den Wunsch der Tätigkeit. Aber entweder macht man das Ganze ganz in der Freizeit (Erstattung von Auslagen) oder als Job während der ganzen Beaufsichtigungszeit. Wie bereits geschrieben ist es nicht relevant ob man ein Arbeit als Beruf oder als Berufung empfindet.
Fraukeam 16.07.2020 | 12:50
Micha schrieb

Beaufsichtigen ist keine Arbeit?

Halte ich für gewagt. Gerade dass ist die Arbeitsaufgabe ab Abgabe des Hundes bis zur Abholung. Es ist ein abgesteckter Zeitraum der zusammenhängt. Daher arbeitet man sehrwohl 7 Stunden. Das war in kleinster Weise als Angriff gedacht, sondern als Hinweis, dass man seine Rente nicht gefährdet. Es kann gut gehen, wenn der Sachbearbeiter ein Auge zudrückt. Job ist Job und die tägliche Dauer ist nahezu vollschichtig.

Ich verstehe den Wunsch der Tätigkeit. Aber entweder macht man das Ganze ganz in der Freizeit (Erstattung von Auslagen) oder als Job während der ganzen Beaufsichtigungszeit. Wie bereits geschrieben ist es nicht relevant ob man ein Arbeit als Beruf oder als Berufung empfindet.

Hallo Jan, Mir fiel hinterher noch ein, wie ich das korrekt melden und angeben würde: Solange Sie gar nichts tun mit dem Hund, ist das ja wirklich keine Arbeit. Also ich würde das angeben, was Sie tatsächlich tun, also den Spaziergang und Füttern, entgegennehmen morgens, nachmittags abgeben. Macht vielleicht so 1,5 bis 2 Stunden täglich?
Beaufsichtigen ist keine Arbeit? Halte ich für gewagt. Gerade dass ist die Arbeitsaufgabe ab Abgabe des Hundes bis zur Abholung. Es ist ein abgesteckter Zeitraum der zusammenhängt. Daher arbeitet man sehrwohl 7 Stunden. Das war in kleinster Weise als Angriff gedacht, sondern als Hinweis, dass man seine Rente nicht gefährdet. Es kann gut gehen, wenn der Sachbearbeiter ein Auge zudrückt. Job ist Job und die tägliche Dauer ist nahezu vollschichtig. Ich verstehe den Wunsch der Tätigkeit. Aber entweder macht man das Ganze ganz in der Freizeit (Erstattung von Auslagen) oder als Job während der ganzen Beaufsichtigungszeit. Wie bereits geschrieben ist es nicht relevant ob man ein Arbeit als Beruf oder als Berufung empfindet.
Das kann man mutwillig so betrachten, aber man kann es auch anders sehen. Wer einen Hund im Haus hat und einen eingezäunten Garten, arbeitet nicht, wenn der Hund irgendwo schläft. Klar ist, der User darf nicht täglich 7 Stunden arbeiten, und ich denke, man kann das auch gar nicht nach schwerer Krankheit. Ein wichtiges Argument gegen ihre Sichtweise ist aber auch die Bezahlung! Wir haben es mit einem 450-Euro-Job zu tun, bei 7 Stunden täglich gäbe es wohl ein kleines rechtliches Problem? Es handelt sich also offenkundig hier um einen Minijob, und der User sollte das angeben, was er tut.
Experte-10am 16.07.2020 | 12:49
Achtung. Falsch! schrieb

Genau und jede Reinigungskraft die einen Minijob privat ausübt, hat gleich ein Reinigungsgewerbe (Ironie off).

Der Unsinn der hier geschrieben wird, ist einfach unglaublich.

Wer einen angemeldeten Minijob ausübt, hat kein eigenes Gewerbe.

Der Unsinn der hier geschrieben wird, ist einfach unglaublich. Wer einen angemeldeten Minijob ausübt, hat kein eigenes Gewerbe.
Ach ja?? Und was sagt das Finanzamt dazu? Herr Superschlau!
Achtung. Falsch!am 16.07.2020 | 12:27
Kerstin schrieb

Hallo Jan,

ich habe noch einen wichtigen Punkt für Dich, den es zu beachten gibt:

Also ich bin auch Hundebesitzerin seit 21 Jahren. :-)

Folgendes wurde noch gar nicht bedacht von Dir: Wer Hunde gewerbsmäßig ausführt und betreut benötigt einen Gewerbeschein und eine entsprechende Haftpflichtversicherung dafür, es handelt sich dann um einen Gassiservice oder Hundebetreuung, auch wenn es nur 1 Hundenase ist.

Daher ist zu überlegen, ob Du das willst, ich denke eher nicht.

Selbst wenn Du diese Tätigkeit über die Minijobzentrale korrrekt anmeldest und den Verdienst angibst hat Du in dem Moment ein Gewerbe. Denn der Bekannte, dem die Schnuffelnase gehört wird wohl keinen Arbeitsvertrag mit Dir schließen.

Es ist auf jeden Fall aus Versicherungsgründen wichtig, darüber sich zu informieren im Kleingedruckten. Nicht umsonst sollte jeder Hundebesitzer eine Tierhalterhaftpflichtversicherung haben. Die deckt meinstens auch Fremdverschulden ab, wenn eine beauftragte befreundete Person oder Familienmitglied mit dem Hund unterwegs ist.

Bitte aufmerksam lesen, und den Freund fragen. Denn es ist kein Freundschaftsdienst mehr, weil Du Geld dafür bekommt in Form des angemeldeten Minijobs. Dann kann es sein, dass die private Tierhalterhaftpflichtversicherung nicht greift im Falle des hoffentlich nicht eintretenden Falles.

Und mit Schwarzarbeit hat es in meinen Augen nichts zu tun, wenn jemand seinen Aufwand entschädigt bekommt. Sei es in Form von Bargeld für die Fahrtkosten oder einer Packung Waschpulver extra (Hundis können sich auch schön einschmuddeln), einen Gutschein als Dankeschön oder einer Tüte Extra-Leckerchen für Schnabbelnase & Gassigeher.

Viel Freude wünsche ich Dir und überlege bitte gut, weil es auch nicht nur schöne Gassirunden gibt sondern auch eine hohe Verantwortung Du gegenüber dem anvertrauten Tier hast nebst den anderen Hundebesitzern mit ihren kleinen und großen, lieben und auch unerzogenen Schnuten, die Ihr garantiert auf Euren langen Rundne trefft.

Und selbst als erfahrener Hundefreund gerät man immer in Situationen, wo man denkt "Noch mal gut gegangen....".

Alles Liebe Euch.

Genau und jede Reinigungskraft die einen Minijob privat ausübt, hat gleich ein Reinigungsgewerbe (Ironie off). Der Unsinn der hier geschrieben wird, ist einfach unglaublich. Wer einen angemeldeten Minijob ausübt, hat kein eigenes Gewerbe.
sturkoppam 16.07.2020 | 12:54
Frauke schrieb

Hallo Jan,

Mir fiel hinterher noch ein, wie ich das korrekt melden und angeben würde: Solange Sie gar nichts tun mit dem Hund, ist das ja wirklich keine Arbeit. Also ich würde das angeben, was Sie tatsächlich tun, also den Spaziergang und Füttern, entgegennehmen morgens, nachmittags abgeben. Macht vielleicht so 1,5 bis 2 Stunden täglich?

[/quote]

Beaufsichtigen ist keine Arbeit?

Halte ich für gewagt. Gerade dass ist die Arbeitsaufgabe ab Abgabe des Hundes bis zur Abholung. Es ist ein abgesteckter Zeitraum der zusammenhängt. Daher arbeitet man sehrwohl 7 Stunden. Das war in kleinster Weise als Angriff gedacht, sondern als Hinweis, dass man seine Rente nicht gefährdet. Es kann gut gehen, wenn der Sachbearbeiter ein Auge zudrückt. Job ist Job und die tägliche Dauer ist nahezu vollschichtig.

Ich verstehe den Wunsch der Tätigkeit. Aber entweder macht man das Ganze ganz in der Freizeit (Erstattung von Auslagen) oder als Job während der ganzen Beaufsichtigungszeit. Wie bereits geschrieben ist es nicht relevant ob man ein Arbeit als Beruf oder als Berufung empfindet.

[/quote]

Das kann man mutwillig so betrachten, aber man kann es auch anders sehen.

Wer einen Hund im Haus hat und einen eingezäunten Garten, arbeitet nicht, wenn der Hund irgendwo schläft. Klar ist, der User darf nicht täglich 7 Stunden arbeiten, und ich denke, man kann das auch gar nicht nach schwerer Krankheit. Ein wichtiges Argument gegen ihre Sichtweise ist aber auch die Bezahlung! Wir haben es mit einem 450-Euro-Job zu tun, bei 7 Stunden täglich gäbe es wohl ein kleines rechtliches Problem? Es handelt sich also offenkundig hier um einen Minijob, und der User sollte das angeben, was er tut.

wenn ich an der Kasse sitze und es ist gerade kein Kunde anwesend, arbeite ich dann auch nicht?
Fraukeam 16.07.2020 | 13:26
sturkopp schrieb

wenn ich an der Kasse sitze und es ist gerade kein Kunde anwesend, arbeite ich dann auch nicht?

Das kann man mutwillig so betrachten, aber man kann es auch anders sehen. Wer einen Hund im Haus hat und einen eingezäunten Garten, arbeitet nicht, wenn der Hund irgendwo schläft.
wenn ich an der Kasse sitze und es ist gerade kein Kunde anwesend, arbeite ich dann auch nicht?
Wenn es Ihre einzige berufliche Aufgabe ist, Kunden am Weglaufen zu hindern, dann arbeiten Sie bei fehlendem Kunden nicht, ja sicher. Hat was von Juraklausur hier...aber am Ende zählt doch wohl, dass ein 450-Euro Job vereinbart ist. Der Arbeitgeber will also keine 7 Stunden tägliche Arbeit und bezahlt den User folglich nicht dafür, dass Hundchen auf dem Sofa schnarcht.
Elvisam 16.07.2020 | 14:51
sturkopp schrieb

er bezahlt ihn für 7 Std. betreuen, egal was die Töhle macht. 7 Std. bleiben 7 Std., ich kann den Job an der Kasse auch nicht runterrechnen sondern muss für die Zeit bereit sein.

Hat was von Juraklausur hier...aber am Ende zählt doch wohl, dass ein 450-Euro Job vereinbart ist. Der Arbeitgeber will also keine 7 Stunden tägliche Arbeit und bezahlt den User folglich nicht dafür, dass Hundchen auf dem Sofa schnarcht.
er bezahlt ihn für 7 Std. betreuen, egal was die Töhle macht. 7 Std. bleiben 7 Std., ich kann den Job an der Kasse auch nicht runterrechnen sondern muss für die Zeit bereit sein.
Ein Busfahrer fängt um sieben im Depot an und hat 17 Uhr Feierabend. Die Arbeitszeit betrug 8 Stunden.
Siehe hieram 16.07.2020 | 16:12
Wenn jemand im Home-Office arbeitet, gilt das als Arbeitszeit, was tatsächlich vereinbart wurde. Also z.B. von 9-10 h E-Mails abrufen und weiterleiten. von 12-13.30 Telefondienst, weil Bürotelefon umgeleitet wird. Von 17.45-18 h nochmals Nachricht an Vorgesetzten, dass für den nächsten Tag alles vorbereitet ist. Auf wie viele Stunden Arbeitszeit kommt dieser Mitarbeiter? Also kann eigentlich nur das Entgegennehmen und Wiederabgeben des Hundes als "Arbeit" bewertet werden, denn zu diesem Zeitpunkt muss Jan zu einer bestimmten, von seinem Arbeitgeber (dem Hundebesitzer) vorgegebenen Zeitpunkt zur Verfügung stehen. Und sicherlich ist auch die Mittagsmahlzeit des Hundes, die zubereitet und in die Näpfe verteilt wird, als Arbeitszeit zu betrachten, da auch hierfür (wegen Regelmäßigkeit für den Hund) ein bestimmter Zeitraum vorgesehen ist. Wenn der Hund ansonsten faul neben dem ebenfalls faul herumliegenden Jan im Garten döst, ist dies sicherlich keine Arbeit. Und auch Spaziergänge, die Jan ohnehin macht, ob mit oder ohne Hund, ist keine Arbeitszeit. Allerdings ja, die versicherungsrechtliche Seite muss berücksichtigt werden (Haftpflicht/Unfall/Wege). Aber das ist Sache des Arbeitgebers. Vielleicht sollte Jan einfach diese ganzen Beiträge ausdrucken und seiner RV mitsenden. Und die entscheidet dann, ob er, weil er ohnehin zuhause ist, damit seine EM-Rente unberechtigt erhält. Die wollen ja zumindest anscheinend doch noch eine Aussage haben zu der Arbeitszeit. Sollte da allerdings der ganze Tag als Arbeitszeit bewertet werden, dürfte ja auch kein Voll-EM-Rentner privat einen Hund besitzen... Denn auch ein privater Hund macht Arbeit, auch wenn man dafür dann von anderen kein Geld erhält.
Michaam 16.07.2020 | 16:51
Frauke schrieb

Hallo Jan,

Mir fiel hinterher noch ein, wie ich das korrekt melden und angeben würde: Solange Sie gar nichts tun mit dem Hund, ist das ja wirklich keine Arbeit. Also ich würde das angeben, was Sie tatsächlich tun, also den Spaziergang und Füttern, entgegennehmen morgens, nachmittags abgeben. Macht vielleicht so 1,5 bis 2 Stunden täglich?

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Beaufsichtigen ist keine Arbeit?

Halte ich für gewagt. Gerade dass ist die Arbeitsaufgabe ab Abgabe des Hundes bis zur Abholung. Es ist ein abgesteckter Zeitraum der zusammenhängt. Daher arbeitet man sehrwohl 7 Stunden. Das war in kleinster Weise als Angriff gedacht, sondern als Hinweis, dass man seine Rente nicht gefährdet. Es kann gut gehen, wenn der Sachbearbeiter ein Auge zudrückt. Job ist Job und die tägliche Dauer ist nahezu vollschichtig.

Ich verstehe den Wunsch der Tätigkeit. Aber entweder macht man das Ganze ganz in der Freizeit (Erstattung von Auslagen) oder als Job während der ganzen Beaufsichtigungszeit. Wie bereits geschrieben ist es nicht relevant ob man ein Arbeit als Beruf oder als Berufung empfindet.

[/quote]

Das kann man mutwillig so betrachten, aber man kann es auch anders sehen.

Wer einen Hund im Haus hat und einen eingezäunten Garten, arbeitet nicht, wenn der Hund irgendwo schläft. Klar ist, der User darf nicht täglich 7 Stunden arbeiten, und ich denke, man kann das auch gar nicht nach schwerer Krankheit. Ein wichtiges Argument gegen ihre Sichtweise ist aber auch die Bezahlung! Wir haben es mit einem 450-Euro-Job zu tun, bei 7 Stunden täglich gäbe es wohl ein kleines rechtliches Problem? Es handelt sich also offenkundig hier um einen Minijob, und der User sollte das angeben, was er tut.

Beaufsichtigen ist keine Arbeit? Halte ich für gewagt. Gerade dass ist die Arbeitsaufgabe ab Abgabe des Hundes bis zur Abholung. Es ist ein abgesteckter Zeitraum der zusammenhängt. Daher arbeitet man sehrwohl 7 Stunden. Das war in kleinster Weise als Angriff gedacht, sondern als Hinweis, dass man seine Rente nicht gefährdet. Es kann gut gehen, wenn der Sachbearbeiter ein Auge zudrückt. Job ist Job und die tägliche Dauer ist nahezu vollschichtig. Ich verstehe den Wunsch der Tätigkeit. Aber entweder macht man das Ganze ganz in der Freizeit (Erstattung von Auslagen) oder als Job während der ganzen Beaufsichtigungszeit. Wie bereits geschrieben ist es nicht relevant ob man ein Arbeit als Beruf oder als Berufung empfindet.
Das kann man mutwillig so betrachten, aber man kann es auch anders sehen. Wer einen Hund im Haus hat und einen eingezäunten Garten, arbeitet nicht, wenn der Hund irgendwo schläft. Klar ist, der User darf nicht täglich 7 Stunden arbeiten, und ich denke, man kann das auch gar nicht nach schwerer Krankheit. Ein wichtiges Argument gegen ihre Sichtweise ist aber auch die Bezahlung! Wir haben es mit einem 450-Euro-Job zu tun, bei 7 Stunden täglich gäbe es wohl ein kleines rechtliches Problem? Es handelt sich also offenkundig hier um einen Minijob, und der User sollte das angeben, was er tut.
Auf die Höhe der Bezahlung hatte ich bereits mit dem Hinweis Verstoß gegen Mindestlohn hingewiesen. Es nicht die richtige Schlussfolgerung, das etwas keine Arbeit sein kann, weil der Lohn zu niedrig wäre. Das würde das Mindestlohngesetz zum Absurdum führen. Der Verstoß bedeutet nur, dass man das Vorhaben so nicht umsetzen darf. Der Fragesteller hat bereits im ersten Posting angegeben 7 Stunden am Tag für 450 Euro die Betrrung zu übernehmen. Fester Rahmen, feste Aufgabe, Feste Bezahlung: vollschichtige Arbeit. Wie gesagt, es ist unerheblich, ob der Arbeitnehmer oder Selbständige die Tätigkeit als Freizeit empfindet.
Micha am 16.07.2020 | 16:57
Kerstin schrieb

Hallo Jan,

ich habe noch einen wichtigen Punkt für Dich, den es zu beachten gibt:

Also ich bin auch Hundebesitzerin seit 21 Jahren. :-)

Folgendes wurde noch gar nicht bedacht von Dir: Wer Hunde gewerbsmäßig ausführt und betreut benötigt einen Gewerbeschein und eine entsprechende Haftpflichtversicherung dafür, es handelt sich dann um einen Gassiservice oder Hundebetreuung, auch wenn es nur 1 Hundenase ist.

Daher ist zu überlegen, ob Du das willst, ich denke eher nicht.

Selbst wenn Du diese Tätigkeit über die Minijobzentrale korrrekt anmeldest und den Verdienst angibst hat Du in dem Moment ein Gewerbe. Denn der Bekannte, dem die Schnuffelnase gehört wird wohl keinen Arbeitsvertrag mit Dir schließen.

Es ist auf jeden Fall aus Versicherungsgründen wichtig, darüber sich zu informieren im Kleingedruckten. Nicht umsonst sollte jeder Hundebesitzer eine Tierhalterhaftpflichtversicherung haben. Die deckt meinstens auch Fremdverschulden ab, wenn eine beauftragte befreundete Person oder Familienmitglied mit dem Hund unterwegs ist.

Bitte aufmerksam lesen, und den Freund fragen. Denn es ist kein Freundschaftsdienst mehr, weil Du Geld dafür bekommt in Form des angemeldeten Minijobs. Dann kann es sein, dass die private Tierhalterhaftpflichtversicherung nicht greift im Falle des hoffentlich nicht eintretenden Falles.

Und mit Schwarzarbeit hat es in meinen Augen nichts zu tun, wenn jemand seinen Aufwand entschädigt bekommt. Sei es in Form von Bargeld für die Fahrtkosten oder einer Packung Waschpulver extra (Hundis können sich auch schön einschmuddeln), einen Gutschein als Dankeschön oder einer Tüte Extra-Leckerchen für Schnabbelnase & Gassigeher.

Viel Freude wünsche ich Dir und überlege bitte gut, weil es auch nicht nur schöne Gassirunden gibt sondern auch eine hohe Verantwortung Du gegenüber dem anvertrauten Tier hast nebst den anderen Hundebesitzern mit ihren kleinen und großen, lieben und auch unerzogenen Schnuten, die Ihr garantiert auf Euren langen Rundne trefft.

Und selbst als erfahrener Hundefreund gerät man immer in Situationen, wo man denkt "Noch mal gut gegangen....".

Alles Liebe Euch.

Gesellschaftlich problematisch, da Sie aus Beitrag 1 wissen, dass es sich um 450 Euro monatlich geht.
sturkoppam 16.07.2020 | 17:33
Siehe hier schrieb

Wenn jemand im Home-Office arbeitet, gilt das als Arbeitszeit, was tatsächlich vereinbart wurde. Also z.B. von 9-10 h E-Mails abrufen und weiterleiten. von 12-13.30 Telefondienst, weil Bürotelefon umgeleitet wird. Von 17.45-18 h nochmals Nachricht an Vorgesetzten, dass für den nächsten Tag alles vorbereitet ist.

Auf wie viele Stunden Arbeitszeit kommt dieser Mitarbeiter?

Also kann eigentlich nur das Entgegennehmen und Wiederabgeben des Hundes als "Arbeit" bewertet werden, denn zu diesem Zeitpunkt muss Jan zu einer bestimmten, von seinem Arbeitgeber (dem Hundebesitzer) vorgegebenen Zeitpunkt zur Verfügung stehen. Und sicherlich ist auch die Mittagsmahlzeit des Hundes, die zubereitet und in die Näpfe verteilt wird, als Arbeitszeit zu betrachten, da auch hierfür (wegen Regelmäßigkeit für den Hund) ein bestimmter Zeitraum vorgesehen ist.

Wenn der Hund ansonsten faul neben dem ebenfalls faul herumliegenden Jan im Garten döst, ist dies sicherlich keine Arbeit.

Und auch Spaziergänge, die Jan ohnehin macht, ob mit oder ohne Hund, ist keine Arbeitszeit. Allerdings ja, die versicherungsrechtliche Seite muss berücksichtigt werden (Haftpflicht/Unfall/Wege). Aber das ist Sache des Arbeitgebers.

Vielleicht sollte Jan einfach diese ganzen Beiträge ausdrucken und seiner RV mitsenden. Und die entscheidet dann, ob er, weil er ohnehin zuhause ist, damit seine EM-Rente unberechtigt erhält.

Die wollen ja zumindest anscheinend doch noch eine Aussage haben zu der Arbeitszeit.

Sollte da allerdings der ganze Tag als Arbeitszeit bewertet werden, dürfte ja auch kein Voll-EM-Rentner privat einen Hund besitzen... Denn auch ein privater Hund macht Arbeit, auch wenn man dafür dann von anderen kein Geld erhält.

also muss ich die Kassiererin wenn sie gerade keinen Kunden bedient auch nicht bezahlen, sie arbeitet ja nicht. Er bekommt für einen bestimmten Zeitraum sein Geld, in dieser Zeit hat er sich um den Hund zu kümmern, wie auch immer geartet.
Homeofficeam 16.07.2020 | 17:10
Siehe hier schrieb

Wenn jemand im Home-Office arbeitet, gilt das als Arbeitszeit, was tatsächlich vereinbart wurde. Also z.B. von 9-10 h E-Mails abrufen und weiterleiten. von 12-13.30 Telefondienst, weil Bürotelefon umgeleitet wird. Von 17.45-18 h nochmals Nachricht an Vorgesetzten, dass für den nächsten Tag alles vorbereitet ist.

Auf wie viele Stunden Arbeitszeit kommt dieser Mitarbeiter?

Also kann eigentlich nur das Entgegennehmen und Wiederabgeben des Hundes als "Arbeit" bewertet werden, denn zu diesem Zeitpunkt muss Jan zu einer bestimmten, von seinem Arbeitgeber (dem Hundebesitzer) vorgegebenen Zeitpunkt zur Verfügung stehen. Und sicherlich ist auch die Mittagsmahlzeit des Hundes, die zubereitet und in die Näpfe verteilt wird, als Arbeitszeit zu betrachten, da auch hierfür (wegen Regelmäßigkeit für den Hund) ein bestimmter Zeitraum vorgesehen ist.

Wenn der Hund ansonsten faul neben dem ebenfalls faul herumliegenden Jan im Garten döst, ist dies sicherlich keine Arbeit.

Und auch Spaziergänge, die Jan ohnehin macht, ob mit oder ohne Hund, ist keine Arbeitszeit. Allerdings ja, die versicherungsrechtliche Seite muss berücksichtigt werden (Haftpflicht/Unfall/Wege). Aber das ist Sache des Arbeitgebers.

Vielleicht sollte Jan einfach diese ganzen Beiträge ausdrucken und seiner RV mitsenden. Und die entscheidet dann, ob er, weil er ohnehin zuhause ist, damit seine EM-Rente unberechtigt erhält.

Die wollen ja zumindest anscheinend doch noch eine Aussage haben zu der Arbeitszeit.

Sollte da allerdings der ganze Tag als Arbeitszeit bewertet werden, dürfte ja auch kein Voll-EM-Rentner privat einen Hund besitzen... Denn auch ein privater Hund macht Arbeit, auch wenn man dafür dann von anderen kein Geld erhält.

Der Arbeitnehmer im Homeoffice wird dann auch nur in der Zeit bezahlt in der er vom Chef den Arbeitsauftrag erhält und wenn er Ergebnisse liefert? Im HomeOffice gelten in der Regel Kernarbeitszeiten, oder die Zeiten werden nachgemeldet.
Nachfrageam 16.07.2020 | 17:03
Frauke schrieb

Das kann man mutwillig so betrachten, aber man kann es auch anders sehen.

Wer einen Hund im Haus hat und einen eingezäunten Garten, arbeitet nicht, wenn der Hund irgendwo schläft.

[/quote]

wenn ich an der Kasse sitze und es ist gerade kein Kunde anwesend, arbeite ich dann auch nicht?

[/quote]

Wenn es Ihre einzige berufliche Aufgabe ist, Kunden am Weglaufen zu hindern, dann arbeiten Sie bei fehlendem Kunden nicht, ja sicher.

Hat was von Juraklausur hier...aber am Ende zählt doch wohl, dass ein 450-Euro Job vereinbart ist. Der Arbeitgeber will also keine 7 Stunden tägliche Arbeit und bezahlt den User folglich nicht dafür, dass Hundchen auf dem Sofa schnarcht.

wenn ich an der Kasse sitze und es ist gerade kein Kunde anwesend, arbeite ich dann auch nicht?
Wenn es Ihre einzige berufliche Aufgabe ist, Kunden am Weglaufen zu hindern, dann arbeiten Sie bei fehlendem Kunden nicht, ja sicher. Hat was von Juraklausur hier...aber am Ende zählt doch wohl, dass ein 450-Euro Job vereinbart ist. Der Arbeitgeber will also keine 7 Stunden tägliche Arbeit und bezahlt den User folglich nicht dafür, dass Hundchen auf dem Sofa schnarcht.
Fleicharbeiter arbeiten dann auch keine 12 Stunden, da sie ja für die Zeit zu wenig erhalten?
Kleeblattam 16.07.2020 | 17:52
Hauptsache kompliziert machen.... Die Experten haben sich doch schon dazu geäußert. Ich an ihrer Stelle, würde die Stundenanzahl angeben, in denen sie aktiv mit dem Hund " arbeiten" Füttern, spazieren gehen ,fertig. Dem Hund beim Schlafen zusehen,müssen Sie ja nicht.:):) Ich glaube Sie haben schlafende Hunde geweckt. Viel Freude mit Ihrem Begleiter auf vier Pfoten!
Janam 16.07.2020 | 18:13
Ich vertraue jetzt mal auf die Expertenantwort, das meine Tätigkeit schon ok ist. Ich habe lange nach einer Tätigkeit gesucht, die ich trotz meiner schweren Krankheit ausüben kann, und bin froh, diese zu haben. Ich muss viel schlafen und ruhen und sowas wie 2 Stunden täglich Verkauf oder reinigen kann ich nicht leisten. Ich muss den Hund nicht beaufsichtigen, ich kann normal schlafen und alles. Ich frage mich, wieso man sich hier rechtfertigen muss. Ein Gewerbe ist es natürlich auch nicht, ich bin angestellt beim Besitzer über die Minijob zentrale und da bin ich auch unfallversichert
Janam 16.07.2020 | 18:13
Ich vertraue jetzt mal auf die Expertenantwort, das meine Tätigkeit schon ok ist. Ich habe lange nach einer Tätigkeit gesucht, die ich trotz meiner schweren Krankheit ausüben kann, und bin froh, diese zu haben. Ich muss viel schlafen und ruhen und sowas wie 2 Stunden täglich Verkauf oder reinigen kann ich nicht leisten. Ich muss den Hund nicht beaufsichtigen, ich kann normal schlafen und alles. Ich frage mich, wieso man sich hier rechtfertigen muss. Ein Gewerbe ist es natürlich auch nicht, ich bin angestellt beim Besitzer über die Minijob zentrale und da bin ich auch unfallversichert
Janam 16.07.2020 | 18:13
Ich vertraue jetzt mal auf die Expertenantwort, das meine Tätigkeit schon ok ist. Ich habe lange nach einer Tätigkeit gesucht, die ich trotz meiner schweren Krankheit ausüben kann, und bin froh, diese zu haben. Ich muss viel schlafen und ruhen und sowas wie 2 Stunden täglich Verkauf oder reinigen kann ich nicht leisten. Ich muss den Hund nicht beaufsichtigen, ich kann normal schlafen und alles. Ich frage mich, wieso man sich hier rechtfertigen muss. Ein Gewerbe ist es natürlich auch nicht, ich bin angestellt beim Besitzer über die Minijob zentrale und da bin ich auch unfallversichert
Aberam 16.07.2020 | 18:36
Jan schrieb

Ich vertraue jetzt mal auf die Expertenantwort, das meine Tätigkeit schon ok ist.

Ich habe lange nach einer Tätigkeit gesucht, die ich trotz meiner schweren Krankheit ausüben kann, und bin froh, diese zu haben.

Ich muss viel schlafen und ruhen und sowas wie 2 Stunden täglich Verkauf oder reinigen kann ich nicht leisten.

Ich muss den Hund nicht beaufsichtigen, ich kann normal schlafen und alles.

Ich frage mich, wieso man sich hier rechtfertigen muss.

Ein Gewerbe ist es natürlich auch nicht, ich bin angestellt beim Besitzer über die Minijob zentrale und da bin ich auch unfallversichert

Ich konnte keinen Beitrag finden, in dem Sie aufgefordert worden sind, sich zu rechtfertigen. Sie haben aber Antworten bekommen, die die Rechtssitution anders sehen, als es Ihnen lieb ist. Wenn man Fragen im Forum stellt, muss man damit rechnen. Schließlich haben Sie die Frage gestellt, weil Sie hinsichtlich der Rechtssituation zumindest unsicher waren. Alles gute mit dem Hund.
Janam 16.07.2020 | 19:38
Aber schrieb

Ich konnte keinen Beitrag finden, in dem Sie aufgefordert worden sind, sich zu rechtfertigen.

Sie haben aber Antworten bekommen, die die Rechtssitution anders sehen, als es Ihnen lieb ist. Wenn man Fragen im Forum stellt, muss man damit rechnen. Schließlich haben Sie die Frage gestellt, weil Sie hinsichtlich der Rechtssituation zumindest unsicher waren.

Alles gute mit dem Hund.

Ich frage mich, wieso man sich hier rechtfertigen muss.
Ich konnte keinen Beitrag finden, in dem Sie aufgefordert worden sind, sich zu rechtfertigen. Sie haben aber Antworten bekommen, die die Rechtssitution anders sehen, als es Ihnen lieb ist. Wenn man Fragen im Forum stellt, muss man damit rechnen. Schließlich haben Sie die Frage gestellt, weil Sie hinsichtlich der Rechtssituation zumindest unsicher waren. Alles gute mit dem Hund.
Na hör mal, einige haben mir hier Schwarzarbeit unterstellt usw. Obwohl die Tätigkeit ordnungsgemäß angemeldet ist, sowohl bei der DRV als auch bei der Minijobzentrale. Da muss man sich schon rechtfertigen,da ich nichts verbotenes mache.
Fraukeam 16.07.2020 | 22:14
Jan schrieb

Ich vertraue jetzt mal auf die Expertenantwort, das meine Tätigkeit schon ok ist.

Ich habe lange nach einer Tätigkeit gesucht, die ich trotz meiner schweren Krankheit ausüben kann, und bin froh, diese zu haben.

Ich muss viel schlafen und ruhen und sowas wie 2 Stunden täglich Verkauf oder reinigen kann ich nicht leisten.

Ich muss den Hund nicht beaufsichtigen, ich kann normal schlafen und alles.

Ich frage mich, wieso man sich hier rechtfertigen muss.

Ein Gewerbe ist es natürlich auch nicht, ich bin angestellt beim Besitzer über die Minijob zentrale und da bin ich auch unfallversichert

Lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen. Das ist alles absolut korrekt, ein Witz, ausgerechnet Sie hier anzugreifen. Die Mehrheit der Bürger denkt ja leider gar nicht daran, ihre Jobs anzumelden. Und Sie haben es auch nochmal klargestellt: Sie beaufsichtigen den Hund nicht einmal! Damit arbeiten Sie nur das, was konkret zu tun ist, Füttern usw., also 1 Stunde oder 2 oder so, das geben Sie an, und fertig.
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