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Experten-Antwort

Frage zum Rentenversicherungsbeitrag

von Christopher14.09.2015 | 13:58
1066 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin Ausländer und habe viele Fragen zu diesem Thema und es ist fast unmöglich SOFORT Antworten zu diesen Fragen zu bekommen. Kann mir jmd. helfen? Ich bin ab Oktober als Student eingeschrieben. Ich werde einen Master machen und nebenbei ZWEI Nebenjobs haben: eine Stelle als HiWi an der Uni (ich bekomme da 10,50/St. bzw. 880€/Monat) sowie eine Stelle als selbständiger Lehrer (450€/Monat). Wie läuft das jetzt mit der Rentenversicherung ab? Bezahle ich einen gerechneten Beitrag von meinem gesamten Jahreseinkommen? Werden die Beiträge von meinem Lohnscheck von der Uni ausgenommen? Ich bedanke mich im Voraus!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Christopher,

den Beiträgen von Upsala und dem Hinweis von Mandy schließen wir uns an. Ergänzend teilen wir Ihnen zu Ihrer Frage mit, dass die Beiträge zur Rentenversicherung (wie auch die anderen Sozialversicherungsbeiträge) monatlich von Ihrem Brutto-Gehalt einbehalten werden.

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2 Antworten

Upsalaam 14.09.2015 | 16:35
Ihr Job als Studentische Hilfskraft ist in jedem Fall versicherungspflichtig da Sie hier regelmäßig mehr als 450 Euro brutto pro Monat verdienen (laut Ihrer Schilderung). Die Beiträge werden hierbei automatisch vom Arbeitgeber (Hochschule / Uni) an die Rentenversicherung etc. abgeführt. Hinsichtlich der selbständigen Tätigkeit besteht gemäß § 2 Satz 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch VI für Lehrer und Erzieher, die im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen grundsätzlich versicherungsplicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Beachten Sie jedoch hierzu die folgende Seite: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigatio… "Versicherungspflichtig sind unter anderem Lehrkräfte, wenn sie damit regelmäßig mehr als 450,00 Euro monatlich verdienen (auch nebenberuflich). Der Lehrbegriff wird hier weit ausgelegt: So gehört Nachhilfe ebenso dazu wie Golf- oder Aerobicunterricht. Auch selbständige Coaches, Trainer, Moderatoren, Supervisoren oder Feldenkraispädagogen gelten als Lehrer." Sofern Sie in Ihrer selbständigen Tätigkeit als Lehrer also 450 Euro brutto pro Monat nicht überschreiten fallen bei dieser Tätigkeit vermutlich keine Beiträge zur Rentenversicherung an. Ob Sie in Ihrer Tätigkeit als Lehrer tatsächlich selbständig sind können Sie bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund, bzw. unter www.clearingstelle.de erfragen.
Mandyam 14.09.2015 | 17:26
Hi. Schau mal in den Flyer "Tipps für Studenten: Jobben und studieren". Da steht alles drin was dich interessiert. Gibt es auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung als Download. http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_…
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