Guten tag. Ich möchte über die lta einen gründungszuschuss beantragen. Benötige ich hier auch ein rest alg1? Wer weiss wann die änderung in kraft tritt? Merci
27.10.2011, 12:09
Experten-Antwort
Hallo herrmeier,
bitte setzen Sie hierzu sich mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung. Dieser wird prüfen, ob und inwieweit ein Gründungszuschuss als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben für Sie möglich ist. Hierbei werden dann auch die weiteren Details zur möglichen Höhe etc. geklärt.