Hallo herrmeier,
bitte setzen Sie hierzu sich mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung. Dieser wird prüfen, ob und inwieweit ein Gründungszuschuss als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben für Sie möglich ist. Hierbei werden dann auch die weiteren Details zur möglichen Höhe etc. geklärt.