Hallo Vero,
der Antwort von Tom ist zuzustimmen.
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Hallo Vero,
der Antwort von Tom ist zuzustimmen.
Hallo Amade,
Sie haben natürlich Recht. Ich muss zugeben, dass ich in der Antwort von Tom nicht so viel Gewicht auf das Wort "gemeldet" gelegt habe. Ich hatte es eher als eine Umschreibung/Erklärung des (offiziellen) gewöhnlichen Aufenthalts/Wohnsitzes betrachtet. Im Kontenklärungsantrag sollte trotzdem erst einmal die Angabe des Aufenthaltes (und ggf. Beifügung vorhandener Unterlagen) ausreichend sein. Weitere notwendige Ermittlungen (z.B. beim ausländischen Versicherungsträger) werden dann regelmäßig von der entsprechenden Verbindungsstelle/dem Rentenversicherungsträger eingeleitet.
Hallo Vero,
nach dem berechtigten Hinweis von Amade möchte ich der Vollständigkeit halber auch noch auf meine Antwort an Amade in diesem Thread hinweisen...
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