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Fragen zur kontenklaerung

von Vero23.07.2007 | 11:39
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen einer Kontoklaerung bin cih etwas unsicher, was das Ausfuellen des Formulars angeht. Unter punkt 5.3 wird gefragt, ob man sich ab dem 16. Lebensjahr "gewoehnlich" in, unter anderem, Australien und Grossbritanien aufgehalten hat. Was versteht man unter gewoehnlich? Ich habe 2001-2 ein Jahr in Australien studiert und lebe seit September 2004 in Grossbritannien. Unter 9.1 - Gilt das Studium an der Uni als Berufsausbildung? Falls nein, Wo wird diese eingetragen? Vielen Dank fuer Ihre Antworten im Voraus! Veronika Thiel

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Vero,

der Antwort von Tom ist zuzustimmen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Amade,

Sie haben natürlich Recht. Ich muss zugeben, dass ich in der Antwort von Tom nicht so viel Gewicht auf das Wort "gemeldet" gelegt habe. Ich hatte es eher als eine Umschreibung/Erklärung des (offiziellen) gewöhnlichen Aufenthalts/Wohnsitzes betrachtet. Im Kontenklärungsantrag sollte trotzdem erst einmal die Angabe des Aufenthaltes (und ggf. Beifügung vorhandener Unterlagen) ausreichend sein. Weitere notwendige Ermittlungen (z.B. beim ausländischen Versicherungsträger) werden dann regelmäßig von der entsprechenden Verbindungsstelle/dem Rentenversicherungsträger eingeleitet.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Hallo Vero,

nach dem berechtigten Hinweis von Amade möchte ich der Vollständigkeit halber auch noch auf meine Antwort an Amade in diesem Thread hinweisen...

3 Antworten

Tomam 23.07.2007 | 14:35
Dann tragen Sie bitte die Wohnsitzzeiten ein. Denn verschiedene Länder kennen den Begriff der Wohnsitzzeiten (z.B. Australien). Waren Sie dort gemeldet? Denn nur dann sind es Wohnsitzzeiten. Studium ist keine Berufsausbildung sondern eine Schule, deshalb muss im V100 die Frage nach Anrechnungszeiten bejaht werden und im Bogen V 410 als Schulzeit eingetragen werden.
Amadéam 23.07.2007 | 19:29
Hallo Veronika! mit fast 100%iger Wahrscheinlichkeit nehme ich an, dass Sie eine Frau sind. Entschuldigen Sie meine Schusseligkeit ( siehe mein Beitrag an den Experten)
Amadéam 23.07.2007 | 19:22
Meldeämter im klassisch deutschen Sinne gibt und gab es in den meisten angelsächsischen Ländern nicht. Der gute Mann wird wohl nicht umhinkommen anstatt nicht beschaffbarer Meldebescheinigungen wohl andere Nachweise vorzulegen. Zum Bespiel: Arbeitgeberbescheinigungen, Mietqittungen, Bankunterlagen, Nachweise über Krankenversicherungsschutz usw.)
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