Hallo Robin,
eine interessante Frage, die sich nicht ganz einfach beantworten lässt.
1.
Die Zahlung von freiwilligen Beiträgen während der Zurechnungszeit lohnt sich in der Regel nicht, da die freiwilligen Beiträge sich nur insoweit rentensteigernd auswirken, als sie die bisherige Bewertung der Zurechnungszeit übersteigen. (Lohnen können sich solche freiwilligen Beiträge nur dann, wenn sie sehr hoch sind und die bisherige EM-Rente sehr niedrig war und viele beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten enthielt.)
2.
Freiwillige Beiträge nach Ende der Zurechnungszeit, aber vor Beginn der Altersrente lohnen sich dann, wenn sie möglichst hoch sind. Derzeit können Sie freiwillige Beiträge zwischen mindestens 84,15 € monatlich und höchstens 1209,00 € monatlich zahlen. Die gezahlten freiwilligen Beiträge sollten einen höheren Entgeltpunktewert erbringen, als der bisherige Gesamtleistungswert der EM-Rente. Den Gesamtleistungswert können Sie der Anlage "Entgeltpunkte für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten" Ihres Rentenbescheides entnehmen. Welche Entgeltpunkte sich in Abhängigkeit von der Höhe eines freiwilligen Beitrags ermitteln, können Sie aus der Tabelle auf Seite 17 der Broschüre "Zahlen und Tabellen" entnehmen. Hier ein Link zum Download:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/BayernSued/de/Inhalt/Allgemeines/Pool_BY/Zahlen_und_Tabellen/ZuT_2018_7.html
Bitte beachten Sie, dass sich der angegebene Entgeltpunktewert auf 12 Monatsbeiträge bezieht!
Tipp: Es lohnt sich dabei eher wenige hohe Beiträge als mehrere niedrige zu zahlen.
Dass die Entgeltpunkte aus den freiwilligen Beiträgen mit Beginn der vorgezogenen Altersrente auch mit einen Abschlag behaftet sein werden, können Sie vernachlässigen; dafür profitieren Sie aufgrund der freiwilligen Beiträge ja von einer höheren vorgezogenen Altersrente.
3.
Sollten Sie nur niedrige freiwillige Beiträge (z. B. Mindestbeiträge) zahlen können oder wollen, ist eine Zahlung erst nach Beginn der vorgezogenen Altersrente in der Regel die günstigere Variante. Von diesen freiwilligen Beiträgen profitieren Sie dann allerdings frühestens mit Erreichen der Regelaltersgrenze, bei Ihnen also mit 66 Jahren und 2 Monaten.
4. Alternativen
Als Vertreter der Rentenversicherung gehe ich hier nur auf eine Alternativen in der Rentenversicherung ein.
Sie können anstelle von "normalen" freiwilligen Beiträgen eventuell auch Beiträge zum Ausgleich einer Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters zahlen. Das ist in Ihrem Fall allerdings nur möglich, wenn sich bei der künftigen Altersrente mehr Entgeltpunkte ergeben als bei der bisherigen EM-Rente oder wenn es sich bei der bisherigen EM-Rente um eine Rente wegen teilweiser EM handelt. Diese Beiträge würden nach Zahlung (frühestens) bei der Altersrente berücksichtigt. Hierzu sollten Sie sich eine besondere Rentenauskunft von Ihrem Rentenversicherungsträger erstellen und anschließend ggf. individuell beraten lassen.