Hallo,
im Grunde wurde bereits alles gesagt.
1. Eine freiwillige Beitragszahlung ist grundsätzlich bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze möglich.
2. Die Zahlung der Beiträge ist für das laufende Kalenderjahr immer bis zum 31.03. des Folgejahres möglich.
3. Zwischen dem Mindestbeitrag (83,70 EUR/mtl.) und dem Höchstbeitrag (1209,00 EUR/mtl.) kann der Beitrag frei gewählt werden.
4. Sollten Sie für Zeiten vor Erreichen des Endes der Zurechnungszeit Beiträge zahlen wollen, erkundigen Sie sich bitte, wie hoch die Bewertung der Zurechnungszeit ist, denn in diesem Fall wird nur die höhere Bewertung bei der nachfolgenden Altersrente berücksichtigt.
5. In 2019 gezahlte Beiträge zur Rentenversicherung können zu 88% bis zu einem Höchstbetrag von 20867,- EUR steuerlich als Sonderausgaben für Altersvorsorgeaufwendungen angerechnet werden. Sollten Sie noch Beiträge zu weiteren privaten Leibrentenversicherungen (sog. "Rürup-Rente") zahlen, werden die Beiträge bei der Steuer zusammengerechnet.
Mit freundlichen Grüßen