Hallo,
im Grunde wurde bereits alles gesagt.
1. Eine freiwillige Beitragszahlung ist grundsätzlich bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze möglich.
2. Die Zahlung der Beiträge ist für das laufende Kalenderjahr immer bis zum 31.03. des Folgejahres möglich.
3. Zwischen dem Mindestbeitrag (83,70 EUR/mtl.) und dem Höchstbeitrag (1209,00 EUR/mtl.) kann der Beitrag frei gewählt werden.
4. Sollten Sie für Zeiten vor Erreichen des Endes der Zurechnungszeit Beiträge zahlen wollen, erkundigen Sie sich bitte, wie hoch die Bewertung der Zurechnungszeit ist, denn in diesem Fall wird nur die höhere Bewertung bei der nachfolgenden Altersrente berücksichtigt.
5. In 2019 gezahlte Beiträge zur Rentenversicherung können zu 88% bis zu einem Höchstbetrag von 20867,- EUR steuerlich als Sonderausgaben für Altersvorsorgeaufwendungen angerechnet werden. Sollten Sie noch Beiträge zu weiteren privaten Leibrentenversicherungen (sog. "Rürup-Rente") zahlen, werden die Beiträge bei der Steuer zusammengerechnet.
Mit freundlichen Grüßen
Sie haben nichts erwähnt, dass einen Ausschluss vom Recht der freiwilligen Versicherung nahelegt, daher können Sie in 2019 Einzahlungen leisten.
Sie könnten knapp 23.000 Euro steuerlich geltend machen (zu 88%).
An freiwilligen Beiträgen können Sie aber nur knapp 14.500 Euro einzahlen (für das gesamte Jahr 2019).
Den Rest könnten Sie in eine Basisrente ("Rürup") einzahlen.
JA
"§ 7 SGB VI
Freiwillige Versicherung
(1) Personen, die nicht versicherungspflichtig sind, können sich für Zeiten von der Vollendung des 16. Lebensjahres an freiwillig versichern. Dies gilt auch für Deutsche, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben.
(2) Nach bindender Bewilligung einer Vollrente wegen Alters oder für Zeiten des Bezugs einer solchen Rente ist eine freiwillige Versicherung nicht zulässig, wenn der Monat abgelaufen ist, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde."
Abs. 2, welcher Sie von der freiwilligen Versicherung ausschließen würde trifft aktuell nicht zu - die Voraussetzungen nach Abs. 1 werden als erfüllt unterstellt.
Wenn Ihnen jedoch größere Summen beim Finanzamt ein Problem machen, dann sollten Sie über eine Einzahlung gem. § 187a SGB VI nachdenken.
warum ein DRV Versicherter nicht Cash 100.000.- Euro oder mehr, wenn er darüber verfügt ohne Nachfrage und ohne Klimmzüge nicht auf sein Konto einzahlen kann ist schlicht nicht nachvollziehbar.
Wenn man liest, wie Versicherte mit Erwerbsminderungsrente und anderen Bezeichnungen nachfragen müssen, ob Sie einen Hinzuverdienst von 400.-- oder mehr Euro haben dürfen ? nicht zu glauben.
Die Menschen mit mickrigem Einkommen müssen sich Arbeit genehmigen lassen. Das System ist pervertiert.
Natürlich sagt die DRV, daran ist die Politik schuld, nein die DRV muss anfangen diesen Mist anzuprangern.
Riester nimmt Hunderttausende von Euro mit Vorträgen ein, Schröder macht Millionen und der Rentner jeder Art ist der Doofe ?
Das System Rente ist das Allerletzte
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