Hallo Marc,
wie User „Klugpuper“ bereits zutreffend dargestellt hat, ist es leider nicht möglich, neben einer bestehenden Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung parallel freiwillige Beiträge zu zahlen. Allerdings gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit der Nachzahlung von Beiträgen oder auch der Zahlung von Beiträgen zum Ausgleich von Rentenminderungen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie z. B. in der Broschüre „Freiwillig rentenversichert: Ihre Vorteile“ (zur Nachzahlung von Beiträgen ab Seite 15) unter
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/freiwillig_rentenversichert_ihre_vorteile.pdf?__blob=publicationFile&v=5
und in der Broschüre „Flexibel in den Ruhestand“ (zur Zahlung von Beiträgen zum Ausgleich von Rentenminderungen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente ab Seite 9) unter
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/flexibel_in_den_ruhestand.pdf?__blob=publicationFile&v=7
Zu den konkreten Voraussetzungen und Möglichkeiten sollten Sie sich bei Bedarf individuell in einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers beraten lassen.