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Experten-Antwort

Freiwillige Einzahlung in Rentenversicherung KSK

von Marc15.11.2020 | 23:35
697 Ansichten
2 Antworten

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Guten Tag, ich bin schon seit 16 Jahren in der KSK versichert und zahle dort auch meinen Anteil für die Rentenversicherung. Da mein Einkommen aber nicht so hoch ist sind meine Rentenpunkte demnach sehr gering. Demnach wollte ich freiwillge Einzahlungen durch Erspartes tätigen. Mir ist aber noch nicht ganz klar ab wann ich diese Einzahlungen in die GRV leisten kann. Erst ab 50 Jahren oder schon früher ? MFG Marc

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Marc,

wie User „Klugpuper“ bereits zutreffend dargestellt hat, ist es leider nicht möglich, neben einer bestehenden Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung parallel freiwillige Beiträge zu zahlen. Allerdings gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit der Nachzahlung von Beiträgen oder auch der Zahlung von Beiträgen zum Ausgleich von Rentenminderungen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente.

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie z. B. in der Broschüre „Freiwillig rentenversichert: Ihre Vorteile“ (zur Nachzahlung von Beiträgen ab Seite 15) unter

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/freiwillig_rentenversichert_ihre_vorteile.pdf?__blob=publicationFile&v=5

und in der Broschüre „Flexibel in den Ruhestand“ (zur Zahlung von Beiträgen zum Ausgleich von Rentenminderungen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente ab Seite 9) unter

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/flexibel_in_den_ruhestand.pdf?__blob=publicationFile&v=7

Zu den konkreten Voraussetzungen und Möglichkeiten sollten Sie sich bei Bedarf individuell in einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers beraten lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Klugpuperam 16.11.2020 | 05:43
Parallel zu Pflichtbeiträgen können keine "normalen" freiwilligen Beiträge geleistet werden. Allerdings können unter Umständen für bestimmte Zeiträume Nachzahlungen vorgenommen werden. Dies muss bis zum 45. Geburtstag beantragt werden. Alternativ können ab dem 50. Geburtstag ggf. Sonderbeiträge gezahlt werden, um Abschläge auszugleichen. Ob zusätzliche Zahlungen möglich sind, lässt sich über die Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Vertrauens herausfinden.
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