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Experten-Antwort

freiwillige Nachzahlung von Rentenbeiträgen als Angestellter

von Hug25.11.2016 | 08:31
3464 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag kann ich als Angestellter mit Pflichbeiträgen freiwillig in die Rentenversicherung einzahlen? Welche Voraussetzungen gelten? Welche Höhe ist möglich? Können damit frühere Fehlzeiten z. B. Selbsständigkeit ausgeglichen werden? Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hug,

eine Aufstockung von Pflichtbeiträgen durch die Zahlung freiwilliger Beiträge ist prinzipiell nicht möglich.

Soweit Sie für zurückliegende Zeiträume freiwillige Beiträge zahlen möchten, ist zu beachten, dass diese regelmäßig nur bis zum 31.03. eines Jahres für das vorangegangene Jahr gezahlt werden können.

Ansonsten bleiben nur die von „****“ und „senf dazu“ dargestellten Optionen. Hierzu sollten Sie sich bei Interesse individuell in einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers in Ihrer Nähe beraten lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

****am 25.11.2016 | 08:54
Hallo Hug, die einzige legale Möglichkeit als Pflichtversicherter zusätzlich Beiträge in die Rente einzuzahlen ist über den § 187a SGB 6 (Beitragszahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters), oder falls sie einen Abzug haben in der Rente wegen Scheidung/ VAG, können Beiträge gem. §187 SGB 6 gezahlt werden. Heißt, Zahlung leisten aber dann nicht vorzeitig in Rente gehen und Altersrente plus Zuschlag an EP erhalten aus den zusätzlich gezahlten Beiträgen. Am besten lassen sie sich in einer Beratungsstelle der DRV beraten.
senf-dazuam 25.11.2016 | 09:15
Falls Sie noch nicht 45 Jahre alt sind, können Sie ggf. auch noch rückwirkend freiwillige Beiträge leisten für Zeiten, die (zB wegen langen Studium, Weltreise oder so) nicht mit anderen rentenrechtlichen Zeiten belegt sind. Fragen Sie in der Beratung bei der DRV danach ...
-/-am 25.11.2016 | 08:34
Nein.
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