Der Antwort von Fastrentner kann ich mich nur anschließen.
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...wenn man nachweislich auf diese Option hingewiesen worden ist, ansonsten geht das auch mit 45+ Gruß w.Vielleicht waren Sie ab 16. Lebensjahr ( noch ) in der Schule und könnten eine Nachzahlung nach Paragraf 207 SGB VI leisten.Wobei das ja nur bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres möglich ist...
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