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Experten-Antwort

freiwillige Wiedereingliederung

von Claus27.09.2016 | 22:12
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1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo. Komischweise habe ich zu meinen Thema nix gefunden. Nun. Ich bin voll berentet und habe eine Begutachtung vor mir. Das brachte mich auf die Idee, mich mal selbst zu prüfen, ob ich wieder arbeitsfähig bin. Gut, das kann ich natürlich nicht mit voller Gewissheit sagen, denke aber, wenn mich der Arbeitgeber meinen Job machen lässt und das Betriebsklima stimmt und ich ein bisschen Mitspracherecht habe , meine für mich stablisierenden Hobbies auszuüben,trotz Dienstes dann traue ich mir das durchaus zu, als Schwimmmeister trotz einer psychischen Erkankung wieder zu arbeiten. Doch,wie kann ich da gefördert werden und wie kann ich den Versuch einer Arbeitserprobung so gestalten ,ohne das ich meine relativ sichere Rente aufs Spiel setzte und nicht anschliessend Hartz IV oder Grundsicherung bekomme? Habe mich auf eine Stelle beworben. LG Claus

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Claus,

grundsätzlich ist es möglich neben dem Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung, eine Beschäftigung auszuüben. Zumindest gehen wir davon aus, dass es sich bei der von Ihnen bezogenen Rente um eine Rente wegen Erwerbsminderung handelt. Sofern Sie also eine Beschäftigung aufnehmen, sollte dies beim Rentenversicherungsträger schriftlich angegeben werden, damit die Prüfung der Hinzuverdienstgrenzen und die Gewährung der entsprechenden Teilrente geprüft werden kann.

Inwieweit eine Teilhabe am Arbeitsleben durch die deutsche Rentenversicherung in Betracht kommen würde, sollte individuell mit einem Fachberater für Rehabilitation besprochen werden. Wir empfehlen zur Erörterung dieser Problematik einen persönlichen Termin in einer der Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung vor Ort.

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