Hallo Claus,
grundsätzlich ist es möglich neben dem Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung, eine Beschäftigung auszuüben. Zumindest gehen wir davon aus, dass es sich bei der von Ihnen bezogenen Rente um eine Rente wegen Erwerbsminderung handelt. Sofern Sie also eine Beschäftigung aufnehmen, sollte dies beim Rentenversicherungsträger schriftlich angegeben werden, damit die Prüfung der Hinzuverdienstgrenzen und die Gewährung der entsprechenden Teilrente geprüft werden kann.
Inwieweit eine Teilhabe am Arbeitsleben durch die deutsche Rentenversicherung in Betracht kommen würde, sollte individuell mit einem Fachberater für Rehabilitation besprochen werden. Wir empfehlen zur Erörterung dieser Problematik einen persönlichen Termin in einer der Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung vor Ort.
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