Hallo Kispert,
in der gesetzlichen Rentenversicherung werden grundsätzlich keine Zeiten der Kindererziehung für Beamte angerechnet.
Ausnahmen könnten sich nur dann ergeben, wenn Kinder in der Zeit der Tätigkeit als Arbeitnehmer, d.h. außerhalb der Zeit im Beamtenverhältnis, geboren worden wären.
Im Beamtenrecht ist keine Regelung analog zur "Mütterrrente" vorgesehen.
Ihre Frau lässt sich bitte von Ihrem Dienstherrn erläutern, ob und wie die Zeiten der Kindererziehung bei der Pension angerechnet wurden.
Ob es Sinn macht noch freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, sollte Ihre Frau in einer persönlichen Beratung in Ihrer regionalen Rentenservice-Stelle klären lassen.