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Experten-Antwort

Freiwillige Zahlung

von Kispert21.03.2015 | 19:55
874 Ansichten
3 Antworten

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Meine Frau ist Beamtin und beurlaubt als Altergründen (61 Jahre). Die Wartezeit von 5 Jahren für die Regelaltersrente in der GRV, die auf ca 160 € mitgeteilt worden ist, ist erfüllt. Werden für beide Kinder, die vor 1992 geboren wurden, vier Beitragsjahre in der GRV angerechnet? Kommt die Mütterrente noch hinzu oder werden alle erworbenen Ansprüche in der GRV über die Beamtenversorgung geregelt und abgegolten? Lohnt es sich noch freiwillige Beiträge in die GRV zu zahlen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Kispert,

in der gesetzlichen Rentenversicherung werden grundsätzlich keine Zeiten der Kindererziehung für Beamte angerechnet.

Ausnahmen könnten sich nur dann ergeben, wenn Kinder in der Zeit der Tätigkeit als Arbeitnehmer, d.h. außerhalb der Zeit im Beamtenverhältnis, geboren worden wären.

Im Beamtenrecht ist keine Regelung analog zur "Mütterrrente" vorgesehen.

Ihre Frau lässt sich bitte von Ihrem Dienstherrn erläutern, ob und wie die Zeiten der Kindererziehung bei der Pension angerechnet wurden.

Ob es Sinn macht noch freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, sollte Ihre Frau in einer persönlichen Beratung in Ihrer regionalen Rentenservice-Stelle klären lassen.

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2 Antworten

W*lfgnagam 21.03.2015 | 20:55
Hallo Kispert, 2 Versorgungssysteme, 2 unterschiedliche Betrachtungs-/Anrechnungsweisen, was Kinder anbetrifft. In der Rentenversicherung werden grundsätzlich für Beamte KEINE Erziehungszeiten mehr für die Kinder angerechnet - da 'versicherungsfremde' Personen keinen Zugang zur gesetzlichen Rentenversicherung haben. Ausnahmen wären per Antrag zu klären ;-) 'Mütterrente' ist ein Begriff aus dem 'schwarzen' Wahlkampf anno 2013. Hier geht es 'nur' um eine verbesserte Anrechnung der Erziehungszeiten _in der Rentenversicherung_ für vor 1992 geborene Kinder. Sie merken, es geht hier nur um _Rentenversicherung_, nicht um Beamtenversorgung. Gruß w. Nach meinem Informationen plant kein Bundesland, für die BeamtenInnen auch nur einen Hauch als 'Mütterrente' oben drauf zu packen - nur weils die RentnerInnen bekommen.
Gackiam 22.03.2015 | 21:27
Oh weh, oh weh, wolgang, w*, Wolfgnag Gnack ab
Deutsche Rentenversicherung
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