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Experten-Antwort

Freiwilliges Praktikum/Urlaubssemestee

von Michelle28.09.2019 | 18:43
357 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Ich studiere momentan im 3.Semester und würde gerne entweder ein ca. 8 wöchiges bezahltes Praktikum in den Semesterferien machen oder sogar ein ganzes Urlaunssemester nehmen und in dieser Zeit zwei jeweils 3 monatige Praktikas absolvieren. Jetzt würde ich gerne wissen in wie weit sich das auf meine Halbweisenrente ausübt. Erhalte ich diese dennoch? Bzw erhalte ich die HWR wieder wenn das offizielle Urlaubssemester beendet ist und ich wieder weiterstudiere? Vielen Dank schon einmal im Voraus.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Michelle,

ein 8-wöchiges bezahltes Praktikum während der Semesterferien wirkt sich nicht auf Ihre Halbwaisenrente aus. Ihre Halbwaisenrente wird in dieser Zeit weitergezahlt.

Anders verhält es sich für ein Praktikum während eines Urlaubssemesters: sofern es sich nicht um ein vorgeschriebenes Praktikum handelt, kann Waisenrente nur gezahlt werden, falls die Hochschule dieses Praktikum empfiehlt oder wünscht. Lassen Sie sich dies von Ihrer Hochschule bestätigen und setzen Sie sich vorab mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung.

Sollte Ihre Rente während des Urlaubssemesters nicht weitergezahlt werden können, können Sie diese wieder beantragen, sobald Sie wieder studieren (sofern Sie das 27. Lebensjahr dann noch nicht vollendet haben).

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

W°lfgangam 28.09.2019 | 19:09
Hallo Michelle, lesen Sie hier zunächst nach, was das Urlaubssemester betrifft: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/halbwai… Was Praktika in dieser Zeit angeht, gilt, dass eine Ausbildung nur dann weiterhin vorliegt, wenn eine Hochschule im Rahmen eines Studiums konkret ein Praktikum empfiehlt oder wünscht, es ein "Anerkennungspraktikum" ist. Ggf. lassen Sie sich das von Ihrer Hochschule bestätigten - UND fragen vorher bei Ihrer DRV konkret nach, wie es mit der Waisenrente in dieser Zeit weiter geht. Gruß w.
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