Hallo Michelle,
ein 8-wöchiges bezahltes Praktikum während der Semesterferien wirkt sich nicht auf Ihre Halbwaisenrente aus. Ihre Halbwaisenrente wird in dieser Zeit weitergezahlt.
Anders verhält es sich für ein Praktikum während eines Urlaubssemesters: sofern es sich nicht um ein vorgeschriebenes Praktikum handelt, kann Waisenrente nur gezahlt werden, falls die Hochschule dieses Praktikum empfiehlt oder wünscht. Lassen Sie sich dies von Ihrer Hochschule bestätigen und setzen Sie sich vorab mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung.
Sollte Ihre Rente während des Urlaubssemesters nicht weitergezahlt werden können, können Sie diese wieder beantragen, sobald Sie wieder studieren (sofern Sie das 27. Lebensjahr dann noch nicht vollendet haben).
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung