Hallo Gabriel,
seit dem Beitritt Rumäniens zur EU gilt das Sozialversicherungsabkommen, das alle EU-Staaten betrifft. D.h. Sie haben Anspruch auf die Rente aus Rumänien, unabhängig davon ob Sie in Deutschland oder in Rumänien wohnen.
Der Rentenanspruch ist natürlich von den rumänischen Rechtsvorschriften abhängig, dass z.B. die dort maßgeblichen Versicherungszeiten erfüllt sind etc.
Sie können dies auch in der Broschüre unter folgendem Link nachlesen:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/02_international/europaeische_vereinbarungen/13_meine_zeit_in_rumaenien.html