Ob die gesundheitlichen Beeinträchtigungen Ihrer Freundin für die Gewährung einer Erwerbsminderungsrente ausreichen, kann Ihnen vorab niemand sagen. Es sollte umgehend ein Antrag gestellt werden. Holen Sie sich hierzu die fachliche Unterstützung durch den Beratungsdienst der Deutschen Rentenversicherung.