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Experten-Antwort

Frührente möglich durch Wirbelsäule Probleme möglich?

von Brandgg23.03.2017 | 15:54
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo ich weiß eine Ferndiagnose ist schwierig aber trotzdem möchte ich nur Infos bzw eure Meinungen hören. Es ist für meine gute Freundin, aber sie aktuell im Krankenhaus und hat erst in ca. 1 Monat einen Arzt Termin. Bis dahin möchte einfach nur eure Meinungen hören. Sie lebt aktuell von ALG 2. Schon sehr lange schon. Glaube mehr als 2 Jahre lang. Sie ist 48 Jahre alt und kriegt bei einer vorzeitige Frührente knapp 640€. Den genauen Beitrag weiß ich nicht mehr, aber als ich den Brief gegen Sommer 2016 laß hatte ich sowas in der Erinnerung. Würde sie noch arbeiten bis zur gesetzlichen Rente würde der Beitrag ca. 40€ höher sein. Aber sie will nach der Erlassung und beim Arzt Vorgespräch die vorzeitige Frührente kriegen. Sie hat degenerativen Veränderungen im Bereich der Halswirbelsäule bzw Wirbelsäule. Das heißt bei bisschen Sachen tragen, wie Einkäufe kriegt sie schon schmerzen, deswegen kann sie meistens nur leichte Sachen tragen. Oder wenn Wetter anders wird, wie es wird mal kalt, regen, dann sonnig, also immer diese schnelle Abwechslung. Kriegt sie symptome wie kopfschmerzen, rückenschmerzen, schwach in den Beinen, müde usw.. Schwere Sachen tragen mit den Händen kann sie nicht tut ihr dann auch total weh. Jobcenter wird bald sehr wahrscheinlich, nach der Erlassung, sie in 1€ Job stecken und irgendwelche Maßnahme machen müssen, aber sie kann nicht mehr. Dieser Stress wird immer gefährlicher. Untergewicht hat sie auch noch. Ich möchte für meine gute Freundin nicht mehr so leiden sehen. Ich bitte um eure Einschätzungen. Falls noch wichtige Infos fehlen sollten von ihr, bitte schreiben, ich werde es nachreichen. Danke schonmal.

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ob die gesundheitlichen Beeinträchtigungen Ihrer Freundin für die Gewährung einer Erwerbsminderungsrente ausreichen, kann Ihnen vorab niemand sagen. Es sollte umgehend ein Antrag gestellt werden. Holen Sie sich hierzu die fachliche Unterstützung durch den Beratungsdienst der Deutschen Rentenversicherung.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

Juppam 23.03.2017 | 16:43
Die Anforderungen an den Erhalt einer EM-Rente sind doch ein wenig höher, als übliche Verschleißerscheinungen an der Wirbelsäule, die jeder Zweite mit sich herum schleppt. Und es gäbe für die Freundin noch viele Möglichkeiten der Berufstätigkeit. Die EM-Rente ist nicht als Ersatz von Sozialleistungen wie Alg II gedacht.
W*lfgangam 23.03.2017 | 19:33
Hallo Brandgg, erfahrungsgemäß gibt es auf 'Rücken' keine EM-Rente, also die üblichen Verschleißerscheinungen, die das Alter so mit sich bringt. Da sind immer noch mind. leichte Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes ü6 Std. tgl. möglich, die nicht mit Heben, Schleppen und sonstigen anstrengenden Handlungen verbunden sind. Stress/Psyche dagegen ist EM-rentenrechtlich auf dem steigenden Ast ... Wenn das JC Ihre Freundin zum EM-Antrag auffordert, wird der einfach gestellt und dann abgewartet - mehr kann man nicht raten. Gruß w.
Herz1952am 23.03.2017 | 20:21
Hallo Brandgg, Umfangreiche Atteste der Ärzte sind anzuraten. Es können auch noch andere Krankheiten dahinterstecken. Also komplett durchchecken lassen, soweit es die Ärzte für sinnvoll halten, bzw. sie selbst. Es kann auch Teilrente oder eine befristete Rente geben. Rentenantrag ist sinnvoll, da bei H4 sich die Rente immer mehr mindert (Allerdings wird evtl. eine "Günstigerrechnung" vorgenommen, d.h. die letzten 4 Jahre könnten die Rente nicht mindern). Es kommt auch darauf an, in wie weit sie eingeschränkt ist. Degenerative WS Veränderungen können Beschwerden verursachen, müssen aber nicht. Ich hatte kürzlich im Bekanntenkreis einen ähnlichen Fall. Knieverschleiß (kann natürlich sehr behindern und Lymphprobleme) EM befristet auf 2 Jahre. Rentenantrag wurde durch Reha-Klinik empfohlen, weil Besserung durch Reha nicht möglich, bzw. nicht Reha fähig. Also, zunächst so vorgehen wie W. das geschrieben hat und abwarten.
Fastrentneram 24.03.2017 | 13:15
Sehr geehrter Experte! Seit wann kann der Beratungsdienst der DRV gesundheitliche Einschränkungen beurteilen?
Herz1952am 24.03.2017 | 14:06
@Fastrenter Ein bisschen Erfahrung haben diese Berater schon. Wenn schon nicht in der direkten Beurteilung, dann wenigsten mit Hinweisen, dass die Arzt und Klinikberichte möglichst vollständig und richtig sein sollen. Oder z.B.: den Rentenantrag möglichst früh stellen, oder auch erst mal abwarten. Schließlich ist die Betroffene noch in einem Stadium, wo noch nichts entschieden ist. Gemeint ist wohl in erster Linie die formelle Unterstützung, das kann mitunter auch schon beruhigen.
_icham 24.03.2017 | 15:01
Es war von Hilfe bei der Antragstellung die Rede, nicht von Beurteilung einer Erwerbsminderung
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