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Experten-Antwort

Frührente mot 56

von Andag16.05.2018 | 14:29
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, dir wohnen det 10 jakten in Schweden. Meine frau hatte schon einen herzinfarkt, mehrere kleine schlsganfälle (2x kurz vor Ostern, weitere letztes Jahr im sommer). Hat eine herzschwäche. Einen klumpfuss und dadurch seit ca 7 Jahren einen Rollstuhl. Sie ist nun 56 und hat hier in Schweden nie gearbeitet. Beitragszahlungen in die Rentenversicherung wurden an 29 Jahren geleistet. Nun hat sie ja keinen Anspruch auf erwerbsminderungsrente oder invalidenrente da sie ja in den letzten Jahren nicht gearbeitet hat. Gibt es irgendeine Möglichkeit um eine rente/frührente zu bekommen da sie auch in Zukunft nie mehr arbeiten kann. Bitte um hilfreiche Informationen. Alles was ich bis jetzt gefunden habe heisst es min 35 Jahre beitragszahlungen ansonsten kein Anspruch auf Rente. Danke im voraus für Antworten. Evtl auch via Mail Andreas.utech@gmail.com Grüsse Andreas

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Andreas,

eine vorzeitige Altersrente kommt tatsächlich nur in Betracht, wenn die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist. Es sollte deshalb eine Prüfung erfolgen, ob die Wohnzeiten in Schweden für die erforderliche Zeit von 35 Jahren anrechenbar sind. Sollte dies zutreffend sein, käme abhängig vom Geburtsjahr Ihrer Frau (1961 oder 1962?)eventuell mit 61 Jahren und 6 Monaten (Geburtsjahr 1961)bzw. mit 61 Jahren und 8 Monaten (Geburtsjahr 1962) eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Frage.

Der Nachweis der Schwerbehinderung bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in einem Staat der EU oder des EWR, in der Schweiz oder in einem Vertragsstaat ist - sofern nicht noch ein gültiger deutscher Schwerbehindertenausweis vorhanden ist - durch eine aktuelle Bescheinigung der Stelle in Deutschland zu führen, die für die Anerkennung der Schwerbehinderung und den jeweiligen Staat zuständig ist. Diese Stelle prüft, ob die medizinischen Voraussetzungen für einen Grad der Behinderung von wenigstens 50 im Sinne des SGB IX vorliegen, und stellt dann gegebenenfalls eine Bescheinigung für Rentenzwecke zur Vorlage beim Rentenversicherungsträger aus.

Für die Ausstellung der Bescheinigung benötigen die zuständigen Stellen medizinische Unterlagen (Befundberichte, Gutachten, Entlassungsberichte). Zusammen mit diesen Unterlagen sollten auch vorhandene Nachweise über die Feststellung einer Schwerbehinderteneigenschaft nach ausländischem Recht eingereicht werden. Die Vorlage des vollständigen Feststellungsbescheides des österreichischen Bundessozialamtes über die Anerkennung einer Schwerbehinderung auf Grund eines Grades der Behinderung von mindestens 50 vom Hundert oder eines entsprechenden österreichischen Behindertenausweises führt regelmäßig zur Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung, ohne dass weitere medizinische Unterlagen notwendig sind.

Folgende Stelle ist bei Wohnsitz in Schweden zuständig für die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft:

Landesamt für Soziale Dienste Schleswig-Holstein

- Außenstelle Schleswig -

Sollte keine Schwerbehinderung vorliegen, wäre eine Altersrente für langjährig Versicherte mit 63 Jahren möglich.

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3 Antworten

Andagam 16.05.2018 | 17:29
Danke für die schnelle und ausführliche Antwort. Die Gutachten Bescheinigungen usw wird auf deutsch übersetzt werden müssen, oder? In Deutschland war meine Frau nicht krank/behindert. Ist alles in der Zeit in Schweden gekommen. Hälsningar Andreas
W*lfgangam 16.05.2018 | 19:16
Ergänzend: Machen Sie zuerst eine Kontenklärung (Erfassung aller für das Rentenkonto Ihrer Frau bedeutsamen Zeiten) bei der DRV um festzustellen, ob zu den deutschen Versicherungszeiten noch schwedische Wohnzeiten hinzugerechnet werden können und ob überhaupt schon alle deutschen Versicherungszeiten bekannt sind (außer Beitragszahlungen können auch andere Zeiten dazu zählen, allerdings abhängig von einer Beantragung). Kommen Sie dann auf 35 Jahre, ja dann müssen Sie sich um die Begutachtungen kümmern ...den ersten Schritt vor dem zweiten machen :-) Kontenklärung geht hier, Vordrucke downloaden, ausfüllen und ab an die DRV: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigati… - Vordruck V0100, - V0410 (nicht, wenn bereits sämtliche Anrechnungszeiten/schulische Ausbildungen anerkannt sind), - V0800 (nicht, wenn bereits die Erziehungszeiten der Kinder vollständig anerkannt worden sind), - E207 für die Zeiten in Schweden Sie erhalten anschließend/in ein paar Monaten, eine detaillierte Aufstellung über die tatsächlichen für D zählenden Versicherungsjahre ...vielleicht sind ja doch schon 35 Jahre vorhanden. WENN NICHT, gibt es die Alternative, auch durch freiwillige Beitragszahlungen diese ggf. noch zu erreichen - das wäre dann Thema einer nächsten Nachfrage von Ihnen. Gruß w.
Andagam 17.05.2018 | 08:13
Danke für diese erweiterte Auskunft. Werde das so machen. Dann werden wir weitersehen. Schönen Tag noch Grüsse A
Deutsche Rentenversicherung
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