Hallo Mauerblume,
wenn Sie keinen Ihrem Leistungsvermögen entsprechenden Arbeitsplatz inne haben, besteht ggf. Anspruch auf volle Erwerbsminderungsrente unter Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage. Hierfür ist eine neue Antragstellung beim Rentenversicherungsträger erforderlich.
Ansonsten können Sie - ggf. auch ergänzend zur möglichen vollen Erwerbsminderungsrente - Arbeitslosengeld II beantragen. Die Rente wird hierbei auf das ALG II angerechnet.
Selbstverständlich ist es auch möglich, neben der teilweisen Erwerbsminderungsrente eine selbständige Tätigkeit auszuüben. Hier sind allerdings die Hinzuverdienstgrenzen zu beachten!