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Experten-Antwort

Generelle Frage Teilerwerbsrente + kein Job! Hartz4?

von von Mauerblume06.09.2012 | 10:48
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5 Antworten

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Hallo. Ich (43) hätte eine generelle Frage an Sie. Ich beziehe seit kurzem für 2 Jahre eine Teilerwerbsminderungsrente. Knapp 500 Euro (abzügl. Beitrag zur Krankenversicherung). Mein ALG1 läuft in 3 Monaten ab. Wie geht es dann finanziell weiter, wenn ich bis dahin keinen Job gefunden habe? Von 450Euro kann ich nicht mal die Miete zahlen? Muß ich dann H4 beantragen? Wird dieses dann mit der REnte verrechnet? Muß ich dann meine Altersvorsorge aufbrauchen? Es kommt doch bestimmt öfters vor, dass eine Teilerwerbsrente nicht reicht. dankeschön

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mauerblume,

wenn Sie keinen Ihrem Leistungsvermögen entsprechenden Arbeitsplatz inne haben, besteht ggf. Anspruch auf volle Erwerbsminderungsrente unter Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage. Hierfür ist eine neue Antragstellung beim Rentenversicherungsträger erforderlich.

Ansonsten können Sie - ggf. auch ergänzend zur möglichen vollen Erwerbsminderungsrente - Arbeitslosengeld II beantragen. Die Rente wird hierbei auf das ALG II angerechnet.

Selbstverständlich ist es auch möglich, neben der teilweisen Erwerbsminderungsrente eine selbständige Tätigkeit auszuüben. Hier sind allerdings die Hinzuverdienstgrenzen zu beachten!

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4 Antworten

egalam 06.09.2012 | 11:16
Wenn eine Teilerwerbsminderungsrente bezogen wird, dürfte das wohl eher ein Antrag auf Sozialgeld bei der zuständigen Bundesagentur/Jobcenter werden. ALG II nur bei Erwerbsfähigkeit. Die Rente dürfte auf das Sozialgeld angerechnet werden. Altersvorsorge müssen verwertet werden, sofern sie über bestimmten Vermögensgrenzen liegt. Die genauen Regelungen kenn ich leider nicht.
Klaus-Peteram 06.09.2012 | 11:17
Wenn Sie eine teilweise EM-Rente erhalten, bereits arbeitslos sind und ihnen auch die Agentur für Arbeit in adäqauter Zeit keinen geeigneten Teiolkzeitarbeitsplatz vermitteln kann, , ist erstmal zu prüfen ob nicht eine sog. Arbeitsmarktrente zu zahlen ist. Dann würde die teilw. Rente als volle Rente ausbezahlt. Den Antrag dazu stellen Sie bei ihrer Rentenversicherung. Alternativ können Sie sich natürlcih auch selbstständig machen. Solange Sie die erlaubte Stundenanzahl unter 6 Std. täglich einhalten ( was bei einer Selbstständigkeit allerdings von der RV schwer zu überprüfen ist .. ) ist das überhaupt kein problem. Sollten Sie ihre individuelle Zuverdienstgrenze überschreiten wird die teilweise EM-Rente eben gekürzt und nicht mehr voll ausgezahlt. Siehe dazu den Rentenbescheid.
egalam 06.09.2012 | 11:40
Das ist ja interessant, was das alles gibt. Arbeitsmarktrente - so noch nie gehört, lässt sich bei Bedarf ja auch wunderbar aushebeln. Muss nur die Bundesagentur mitziehen. Wenn die jemanden abschieben können, sind sie aber in der Regel immer sehr amused.
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