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gescheiterte Wiedereingliederung vs gescheitertenr Arbeitsversuch

von Mone14.02.2010 | 10:47
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Im konkreten Fall kann der Beruf nach Erkrankung nicht mehr ausgeübt werden, es erfolgte ein Versuch im Lagerbereich zu arbeiten. Der Versuch wurde vom AG abgebrochen, da die Arbeit körperlich nicht geschafft wurde. Ist die Bewertung am Antrag auf EM-Rente bei einem Arbeitsversuch anders, als bei einer Wiedereingliederung? Danke

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Mone,

wie Nix bereits beschrieben hat, ist sind für die Bewertung der Erwerbsfähigkeit und damit der Feststellung der Erwerbsminderung die eingereichten medizinischen Unterlagen maßgebend. Es sollte bei der Entscheidung über den EM-Rentenantrag (insbesondere bei der Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls) grundsätzlich keinen Unterschied machen, ob es sich um eine abgebrochene Wiedereingliederung oder einen missglückten Arbeitsversuch handelte.

2 Antworten

Nixam 14.02.2010 | 11:29
Hallo Mone! Mal ne Gegenfrage: Liegen dem RV-Träger konkrete, ausführliche medizinische Gutachten von der Zeit vor und nach dem Arbeitsversuch vor? Weshalb sollte dann eine Bewertung vor dem Arbeitsversuch anders ausfallen als nach dem Arbeitsversucht? Massgebend für die Bewertung der Erwerbsfähigkeit und damit der Feststellung der Erwerbsminderung sind die eingereichten medizinischen Unterlagen. Diese haben mit einem Arbeitsversuch etc. nichts zu tun. War das etwa eine Karnevalsfrage, die Sie hier stellen? Viele Grüsse aus dem Rheinland, der Hochburg des Karnevals Nix
guortsam 14.02.2010 | 13:23
EIN Unterschied ist natürlich , das man nur während einer WE noch immer offiziell kank geschrieben ist und damit ein Scheitern dieser schon quasi im Vorfeld mit eingeplant ist. Bei dem Arbeistversuch in einer anderen Abteilung und ohne Widereingliederung ist dies ja nicht der Fall. Zur Bewertung hinsichtlich des EM-Antrages ist es natürlich immer vorteilhafter eine offzielle WE zu machen. Eine aus gesundheitlichen Gründe abgebrochenen WE " macht " sich bei einem EM-Antragsverfahren natürlich immer besser , als ein normal abgebrochener Arbeitsversuch - der ja weder der Krankenkasse noch der RV vorher ( wie es eben bei einer WE der Fall ) bekannt ist.
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