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Experten-Antwort

Gesundschreibung für Eignungstest notwendig

von Sandra4107.08.2020 | 08:17
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5 Antworten

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Hallo! Ich habe von der DRV eine Umschulung bewilligt bekommen. Soll mich jetzt über verschiedene Berufsbilder informieren, und dann wird von der Rentenversicherung aus ein Eignungstest gemacht. Jetzt bin ich aber natürlich arbeitsunfähig geschrieben, da ich für meinen jetzigen job nicht mehr leistungsfähig bin, und Krankengeld beziehe. Meine Frage: muss ich für den Eignungstest schon gesundgeschrieben sein, oder erst dann, wenn die Maßnahme beginnt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Sandra41,

als Ergänzung zu den Ausführungen von User DaVi möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie Ihrer Krankenkasse Bescheid sagen müssen, dass Sie diesen Eignungstest durchführen. Falls für den Eignungstest Anspruch auf Übergangsgeld besteht, muss dies auch Ihre Krankenkasse wissen. In diesem Zeitraum haben Sie dann keinen Anspruch auf Krankengeld. Bitte teilen Sie alles immer rechtzeitig mit, damit Sie keine Leistung an Ihre Krankenkasse zurückzahlen müssen.

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4 Antworten

DaViam 07.08.2020 | 08:32
Hallo, eine"Gesundschreibung" gibt es nicht. Sie sind zur Zeit AU aufgrund ihres jetzigen Arbeitsverhältbisses. Sobald die Maßnahme des Reha-Trägers beginnt und Sie Anspruch auf Ü-Geld haben, müssen Sie sich nicht mehr krankschreiben lassen. Mfg
Sandra41am 07.08.2020 | 08:35
Dankeschön!
Studentam 07.08.2020 | 10:22
Weiterhin bezieht sich eine AU nur auf die zuletzt ausgeübte Erwerbstätigkeit und ist keine allgemeine Feststellung der Erwerbsunfähigkeit. Wer AU als Maurer ist, bspw Beinbruch, kann durchaus im Büro arbeiten.
Siehe hieram 07.08.2020 | 11:14
Schon wieder so eine völlig verquer gemischte und unrichtige Behauptung! Arbeitsunfähig ist, wer vorübergehend seine Tätigkeit nicht ausüben kann. Ein Maurer muss durchaus NICHT im Büro arbeiten, wenn er arbeitsunfähig erkrankt ist. Es heißt nämlich arbeitsUNFÄHIG. Für jegliche Tätigkeit. Für einen voraussichtlich vorübergehenden Zeitraum. Er darf in dieser Zeit noch nicht einmal nur Telefondienst für den Polier machen, denn er ist arbeitsunfähig! Und wer arbeitsunfähig ist, aber dessen Erwerbsminderung durch seine Krankheit gefährdet ist, darf durchaus zu dem für eine deswegen vorgesehene LTA notwendigen Eignungstest. Erst wenn eine Erwerbsminderung festgestellt wurde, weil die Krankheit wohl nicht in absehbarer Zeit geheilt werden kann, könnte es sein, dass dem bisher als Maurer tätigen aber nun erwerbsgeminderten Maurer auch eine Bürotätigkeit zuzumuten ist. In diesem Fall benötigt er dann nur noch eine AU (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) wenn er seinen Teilzeit-Bürojob, den er neben einer halben EM-Rente hat, wegen einer akuten Erkrankung nicht ausüben kann. Mit voller EM-Rente benötigt er eine AU, wenn er seine unter drei Stunden-Beschäftigung (Minijob) nicht ausüben kann, so denn er eine hat. Ansonsten bleibt er ohne AU zuhause.
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