Hallo User Sandra41,
als Ergänzung zu den Ausführungen von User DaVi möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie Ihrer Krankenkasse Bescheid sagen müssen, dass Sie diesen Eignungstest durchführen. Falls für den Eignungstest Anspruch auf Übergangsgeld besteht, muss dies auch Ihre Krankenkasse wissen. In diesem Zeitraum haben Sie dann keinen Anspruch auf Krankengeld. Bitte teilen Sie alles immer rechtzeitig mit, damit Sie keine Leistung an Ihre Krankenkasse zurückzahlen müssen.