Hallo,bin voll EU-Rentner darf ich ein Gewerbe ausüben (Avon ect.)und bis 400€ dazu verdienen im Monat?Vielen Dank für Eure Antworten.
Ja, 400€ gelten auch für selbstädnige Tätigkeiten.
Sollten Sie allerdings tatsächlich noch eine alte Rente wegen Erwerbsunfähigkeit erhalten und keine Rente wegen voller Erwerbsminderung, sieht die Sache anders aus, da selbstständige grundsätzlich nicht erwerbsunfähig sind.
In diesem Fall würde ich Ihnen raten, sich vorab in einer Auskunfts- und Beratungsstelle zu informieren.
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Sollten Sie allerdings tatsächlich noch eine alte Rente wegen Erwerbsunfähigkeit erhalten und keine Rente wegen voller Erwerbsminderung, sieht die Sache anders aus, da selbstständige grundsätzlich nicht erwerbsunfähig sind.
In diesem Fall würde ich Ihnen raten, sich vorab in einer Auskunfts- und Beratungsstelle zu informieren.
Bekomme Rente wegen voller Erwerbsminderung.AB 01.10.09
Hallo Manfred K,
da Sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen, beträgt die Hinzuverdienstgrenze 400,00 Euro mtl. Diese Grenze kann zweimal im Kalenderjahr bis zum doppelten Betrag überschritten werden.
Dieser Hinzuverdienst kann durch Arbeitsverdienst oder auch Arbeitseinkommen aus einer selbständigen Tätigkeit erzielt werden.
Als Hinzuverdienst gilt dann der monatlich steuerrechtliche Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit.