Hallo Nocturnal,
auch auf Arbeitseinkommen aus einer (ggf. auch künstlerischen) selbständigen Tätigkeit finden die Hinzuverdienstregelungen des § 96a SGB VI Anwendung. Bei einem - wie von Ihnen beschriebenen - geringfügigen Gewinn sind allerdings grundsätzlich keine Auswirkungen auf die Erwerbsminderungsrente zu befürchten.