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Experten-Antwort

Gilt Kunst als Arbeit?

von Nocturnal07.02.2018 | 06:22
470 Ansichten
2 Antworten

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Guten Morgen, ich beziehe volle befristete Erwerbsminderungsrente. Als Therapie male ich nun auch viel und wurde schon des Öfteren gefragt ob ich nicht T-Shirts mit meinen Werken darauf verkaufen würde. Ich würde dabei nur die Dateien meiner Werke beim Anbieter hochladen und dieser würde alles bzgl. Druck u. Verkauf übernehmen. Ich würde also weiterhin nichts tun als Malen. Würde dies als Arbeit gelten? Würde ich damit meine momentane EM-Rente (die hoffentlich kein Dauerzustand wird) gefährden? Dass es einen nennenswerten Umsatz gibt ist nicht zu erwarten. (Ich gehe von weniger als 50 Euro Gewinn im Monat aus). Mit freundlichen Grüßen Nocturnal

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Nocturnal,

auch auf Arbeitseinkommen aus einer (ggf. auch künstlerischen) selbständigen Tätigkeit finden die Hinzuverdienstregelungen des § 96a SGB VI Anwendung. Bei einem - wie von Ihnen beschriebenen - geringfügigen Gewinn sind allerdings grundsätzlich keine Auswirkungen auf die Erwerbsminderungsrente zu befürchten.

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1 Antworten

Fastrentneram 07.02.2018 | 07:19
Sollten Sie mit dem Malen Geld verdienen, gilt das als Hinzuverdienst und ist der RV mitzuteilen. Bei dem von Ihnen genannten voraussichtlichen Einnahmen, brauchen Sie sich aber keine Gedanken machen. Dass das Malen Ihre EM-Rente bezüglich Ihrer festgestellten Erwerbsminderung gefährdet, halte ich für sehr unwahrscheinlich!
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